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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag und hält diesen für rechtlich zulässig. Nach Zustimmung des Stadtrates zur Erweiterung der Satzung um die Flurstücke 78, 256 und 257 sieht er keinen Grund den Antrag abzulehnen, da auch in diesem Fall auf der anderen Straßenseite eine Bebauung existiert und die beiden Sachverhalte gleich gelagert sind. Es ergibt sich eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage im südlichen Bereich. Die zeitliche Taktung zu den anstehenden Bauvorhaben sollte allerdings berücksichtigt werden, um die Öffentlichkeit nicht zu überfordern. Herr Knott schlägt deshalb vor, diese Baulandausweisung erst nach der baulichen Realisierung des Plangebietes der 2. Ergänzungssatzung vorzunehmen.
StV. Schneider-Jacobs möchte nach der gerade erfolgten Ausweisung erst einmal Ruhe einkehren lassen.
StV. Helzer spricht sich gegen die Ausweisung aus. Seine Fraktion habe bereits bei der 2. Ergänzungssatzung dagegen gestimmt, weil diese Bautätigkeit für Wilhelmsthal eine zu große Veränderung bedeute.
StV. Theuer sieht die zusätzliche Ausweisung zwar als kritisch an, ihr war aber klar, dass dieser Antrag gestellt würde. Kleinere Ortschaften sollten behutsam erweitert werden. Ihre Fraktion werde aber analog der 2. Ergänzungssatzung zustimmen, weil der Sachverhalt identisch sei.
S.B. Roth sieht es als Pflicht und Aufgabe, solche Anträge wohlwollend zu betrachten.
S.B. Laskowski stuft mit einer beidseitigen Bebauung die vorhandene Erschließung (Straße und Kanal) als wirtschaftlicher ein. Auch eine Verzögerung findet er nicht angebracht. Er hält eine zügige Realisierung für besser, damit dann hinterher Ruhe einkehrt.
StV. Solbach spricht sich ebenfalls für den Antrag und dessen sofortige Umsetzung aus.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Steiniger spricht sich der Ausschuss mehrheitlich gegen eine zeitliche Verzögerung aus und fasst folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stimmt bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich dem Antrag des Herrn Heinz Josef Lauf auf Ausweisung von 2 Baugrundstücken auf der Parzelle Gemarkung Waldbröl, Flur 87, Flurstück 73 in Waldbröl-Wilhelmsthal zu und beschließt die Aufstellung einer dementsprechenden 3. Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilhelmsthal.
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