Bürgerinformationssystem
Vorsitzender Steiniger verpflichtet gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung die anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Hierzu erheben sich alle Anwesenden von den Plätzen.
Vorsitzender Steiniger begrüßt Herrn Scholemann vom Aggerverband und Herrn Hahmann vom Ing.- Büro Osterhammel, Herrn Wirth von der Interessengemeinschaft „Klus“ und die anwesenden Zuhörer,
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||