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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Bei der ursprünglich angedachten Ausweisung der Baugrundstücke war der vorhandene Siefen, der ökologisch wertvoll ist, nicht berücksichtigt worden. Mit der 5. Ergänzung der Satzung entfällt die im Siefenbereich überbaubare Grundstücksfläche. Die Neuausweisung würde eine Bebauung parallel zur nördlichen Grenze des vorhandenen Bereiches für zwei bis drei Wohnhausvorhaben zulassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 5. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ziegenhardt im Bereich „Zum Ziegenbusch“ entsprechend des Anlageplanes.
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