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Auszug - Sachstandbericht des Schulamtes für den Oberbergischen Kreis, Frau Ulla Barth  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Frau Barth stellt sich als Inklusionsgeneralistin vor und berichtet über den Stand des Ausbaues bzw. die Umsetzung des gemeinsamen Lernens in den Schulen im Oberbergischen Kreis. Die Ausführungen von Frau Barth über die Voraussetzungen, Zeitvorgaben, Festlegung des Förderortes, Aufnahme in die weiterführenden Schulen und Förderung über Budgets sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Anfrage aus dem Ausschuss ergänzt Frau Barth, dass im laufenden Schuljahr 2014/15 insgesamt 100 Schüler mit sehr unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Problemstellungen auf Schulen im Oberbergischen Kreis verteilt wurden. Überwiegend handelte es sich jedoch um Schüler mit Förderbedarf in emotional und sozialer Entwicklung bzw. Lernen. In den Randgebieten des Kreises haben auch Zu- bzw. Abwanderungsbewegungen zu Nachbarkreisen stattgefunden. Auf Nachfrage der Vorsitzenden sei eine Festlegung einer Schwerpunktschule derzeit noch nicht angebracht.

 

Zu Integrationshelfern teilt Frau Barth mit, dass diese in der Regel bei Schülern mit körperlich-motorischen Störungen oder Sinnesgeschädigten zum Einsatz kommen. Wenn der Schulalltag nicht selbst bewältigt werden kann, sind Begleiter in selteneren Fällen auch im Bereich emotional-soziale Entwicklung erforderlich. Anträge für Integrationshelfer sind beim zuständigen Jugendamt oder der Krankenkasse zu stellen (Bewilligung je nach Behinderungsgrad auf Zeit oder auf Dauer).

 

Sukzessive sollen Budgets für die sonderpädagogische Förderung an den Schulen eingerichtet werden. Die Schulen werden die Mittel selbst einsetzen können, da die Organisation auch in eigener Regie vorgenommen werden wird. Auch die Bildung personeller Ressourcen für Sonderpädagogen an allen Schulen ist künftig vorgesehen.

 

Seitens der Verwaltung stellt Frau Bertrams-Helzer die Finanzierung auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion wie folgt dar:

 

Den Gemeinden und Kreisen als Schulträger wird ab dem Schuljahr 2014/15 ein finanzieller pauschalierter Belastungsausgleich für Ausstattungen gewährt. Das Schulministerium leistet den finanziellen Ausgleich für jedes Schuljahr und zahlt ihn erstmals spätestens am 01.02.2015. Für die Stadt Waldbröl werden ca. 40.000 € aufgrund der Schülerzahlen Stand: Schuljahr 2013/14 (3.336 Schüler) erwartet. Darüber hinaus wird zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion ab dem Schuljahr 2014/15 eine jährliche Inklusionspauschale gewährt.