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Auszug - Herstellung eines Randstreifens als Gehweg im Bereich KVP "Auf der Kirchenhecke" bis Einmündung Pochestraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Durch die Baumaßnahmen an der Schladerner Straße / B 256 und dem Panarborapark wird mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs im Bereich der Straße „Auf der Kirchenhecke“ und der Pochestraße im Bereich bis zur Einmündung nach Hufen gerechnet. Hierdurch werden Schülerinnen und Schüler einer erheblich höheren Gefährdung auf dem Weg zu den dortigen Bushaltestellen ausgesetzt. Die SPD-Fraktion schlägt daher die Herstellung eines wassergebundenen Randstreifens als Gehweg im Bereich am KVP „Auf der Kirchenhecke“ bis zur Einmündung Pochestraße in Richtung Hufen vor.

 

Um Herrn Pevec das Wort zu erteilen, wird die Sitzung von 17.17 Uhr 17.19 Uhr unterbrochen.

 

Herr Pevec schlägt vor, den Bereich von der Friedensmauer bis zum Friedhofszugang in die Gehwegplanung einzubeziehen.

 

Der Gehweg soll entlang des Schullandheimes verlaufen. Der Abstand vom Fahrbahnrand bis zur Grenze des Schullandheimes beträgt zwei Meter. Teilweise sind Böschungen vorhanden.

 

r die Herstellung eines wassergebundenen Randstreifens als Gehweg müssten Haushaltsmittel veranschlagt und Gespräche mit dem Schullandheim geführt werden.

 

Die Verwaltung soll die Möglichkeiten zur Anlegung eines Gehweges prüfen und dem Ausschuss hierüber in der nächsten Sitzung berichten.

 

r den Fall, dass sich aus den Baumaßnahmen an der Schladerner Straße / B 256 und Panarborapark im Bereich der Straße  „Auf der Kirchenhecke und der Pochestraße besondere verkehrliche Situationen ergeben, kann die Verwaltung im Hinblick auf die Anlegung eines wassergebundenen Randstreifens als Gehweg in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen als Träger dieser Straßenbaumaßnahmen eintreten.