Bekanntgaben Thema: Betriebsleitung für das Abwasserwerk StV. Wagner äußert, er habe zwei konträre Aussagen dazu, ob der Geschäftsführer der Stadtwerke Waldbröl GmbH gleichzeitig auch als Betriebsleiter fungieren darf und regt an, die Rechtsabteilung der Kommunalagentur NRW dazu um Stellungnahme zu bitten. Er erkennt derzeit keinen akuten Handlungsbedarf und sieht etwa auch darin eine geeignete Lösung, dass die Betriebsleitung bis auf weiteres z.B. durch den Bürgermeister gestellt wird. StV. Bourtscheid erklärt, dass die Kommunalaufsicht bereits befragt wurde mit dem Ergebnis, dass die Betriebsleitung des Abwasserwerks durch einen städtischen Bediensteten wahrgenommen werden müsse. Sie könne aber problemlos der Lösung zustimmen, dass Herr Prof. Dr. Zemlin weiterhin die Funktion des kommissarischen Betriebsleiters beibehält. Städtischer Oberverwaltungsrat Domke fügt hinzu, dass auch die Kommunalaufsicht der Besetzung des Postens des Betriebsleiters für das Abwasserwerk durch den Geschäftsführer der Stadtwerke Waldbröl GmbH nicht zustimmen kann. Die Kommunalaufsicht ist der Auffassung, dass die Betriebsleitung unbedingt aus den Reihen der städtischen Bediensteten zu stellen ist. Städtischer Oberverwaltungsrat Domke schlägt vor, als Interimslösung (über etwa ein halbes Jahr hinweg) Herrn Prof. Dr. Zemlin als kommissarischen Betriebsleiter zu bestellen. Herr Professor Dr.-Ing. Zemlin erklärt sich bereit, die Betriebsleitung wahrzunehmen und diesbezüglich eine Anstellung bei der Stadt Waldbröl anzunehmen. Beschluss: Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat bei zwei Gegenstimmen, Herrn Prof. Dr.-Ing. Zemlin als Betriebsleiter des Abwasserwerks für ein weiteres halbes Jahr zu bestellen. Der Ausschussvorsitzende schließt die Sitzung um 18.41 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die rege Teilnahme an den Diskussionen. |