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Auszug - Jakobskreuzkraut  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.1.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/460/2014 Johanniskreuzkraut
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfragen Ratsfraktion/Stadtverordnete(r)
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott antwortet, dass die Verwaltung gemeinsam mit betroffenen Grundstückseigentümern, Landwirten, Naturschützern und vielen anderen sehr besorgt über die in den letzten Jahren schon zahlreich voranschreitende Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes ist und auch die Gefahren sieht, die der Verzehr der Giftpflanze, insbesondere bei Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen darstellen kann.

 

Herr Helmut Dresbach als Kreislandwirt und Herr Ernst Jung als Ortslandwirt haben in einem Gespräch beim Bürgermeister im Sommer 2013 und in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie vom 02.09.2014 eindringlich auf die Gefahren für die Landwirtschaft durch das Jakobskreuzkraut hingewiesen. Kontakte zu den Naturschutzvernden bezüglich der auch Jakobs-Greiskraut genannten Pflanze, die nicht zu den Neophyten gehört, sondern eine alte heimische Pflanze ist, die erst in letzter Zeit durch ihre starke Verbreitung mehr Beachtung findet, hat es bisher noch nicht gegeben.

 

Soweit die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes personell, maschinell und arbeitsmäßig dazu in der Lage sind, beseitigen sie das Jakobskreuzkraut, sei es durch Mähen von Straßen und Wegen, Rändern sowie Böschungen, sei es durch die von Herrn Dresbach initiierte besondere haktion im Sommer 2013 auf den noch nicht besiedelten Flächen im Gewerbepark Waldbröl. Leider gelingt es nicht, alle Pflanzen zur rechten Zeit zu mähen oder gar auszureißen und unschädlich zu entsorgen. Eine chemische Behandlung des Jakobskreuzkrautes ist nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt und scheidet damit auf den städtischen Flächen aus. Als Fazit kann gesagt werden, dass der städtische Bauhof einerseits allein die weitere Verbreitung des Jakobskreuzkrautes nicht verhindern, sondern bestenfalls einschränken kann, andererseits im begründeten Einzelfall aber gerne bereit ist, in einer konzertierten Aktion mit anderen Beteiligten oder auch allein dem Jakobskreuzkraut zu Leibe zu rücken.