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Stadtamtsrat Becker antwortet, dass nach hiesiger Einschätzung die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Bohlenhagener Straße und die Talstraße Richtung Kinderland Richter beim Straßenverkehrsamt keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Tempo-30-Zone in der Vennstraße bleibt so lange erhalten bis dort bauliche Veränderungen durchgeführt wurden.
Stadtamtsrat Becker regt an, das Thema Tempo-30-Zone im Bereich der Realschule anlässlich einer Verkehrsschau zu thematisieren.
Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis.
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