Bürgerinformationssystem

Auszug - Erlass der Hebesatzsatzung ab 2015 - siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 29.10.2014 -  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Stadtkämmerin Hasenbach erläutert den Sachverhalt und zeigt anhand von mehreren Beispielen die Auswirkungen für die Steuerzahler.

 

StV. Greb erklärt, dass die FDP-Fraktion die Hebesatzsatzung aufgrund der großen Belastung für die Bürger ablehnen wird. Die Grundsteuer sei nicht einkommensabhängig und von daher sozial besonders belastend.

 

StV. Helzer erklärt, dass die UWG-Fraktion die Hebesatzsatzung ebenfalls ablehnt; sie halte sich an das Haushaltssicherungskonzept und die darin vorgesehenen Steigerungen. Somit lehne sie eine vorgezogene Erhöhung ab.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die CDU-Fraktion der Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer zustimme, da sie durch die finanzielle Gesamtlage eine Gefahr für die weitere Entwicklung der Stadt sehe. Die CDU verkenne nicht die Belastung für die Bürger, müsse aber dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht beeinflussbare Faktoren den städtischen Haushalt unverhältnismäßig belasten würden.

 

StV. Zeller erklärt, dass die SPD-Fraktion die vorgezogene Erhöhung der Grundsteuer B mittrage und in ihrer Haushaltsklausur einen Steuersatz von 700 % diskutiert hat.

 

StV. Hennlein ergänzt, dass es darum gehe, das Haushaltsrisiko zu minimieren und die Pleite der Stadt Waldbröl zu verhindern. Der von der Verwaltung vorgeschlagene Steuersatz von 590 % sei vor diesem Hintergrund nicht ausreichend.

 

rgermeister Koester lässt über den daraufhin von der SPD-Fraktion gestellten Antrag auf Erhöhung des Steuersatzes für die Grundsteuer auf 700 % ab dem Jahr 2015 abstimmen.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt bei 4 Ja-Stimmen und 12 Gegenstimmen den Vorschlag der SPD-Fraktion ab, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2015 auf 700 % anzuheben.

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 13 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2015 auf 590 % festzulegen; der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt mit 320 % unverändert und die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 500 % war bereits Bestandteil des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes.