Bürgerinformationssystem
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Stadtamtsrat Becker erläutert die Vorlage.
Auf einen Hinweis aus dem Ausschuss betreffend die in der Satzung festgelegten Billigkeitsmaßnahmen wird darauf verwiesen, dass Einzelheiten betreffend die Kompetenz des Bürgermeisters in der Hauptsatzung festgelegt sind; so unter anderem auch Wertgrenzen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, die als Anlage beigefügte Neufassung der Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Waldbröl zu beschließen.
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