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Auszug - Förderung von Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt gemäß FRL Stadterneuerung 2008 - Prüfauftrag -  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

rgermeister Koester teilt hierzu mit, dass zwei Projekte förderfähig sein könnten. Es handelt sich hierbei um einen Rathausanbau, der nicht als reiner Verwaltungsbau ausgeführt sein darf, sondern Einrichtungen für die Bürgerschaft mit Quartiersbezug haben muss und das Hallenbad in der Vennstraße.

 

Städt. Verw.-Rat Knott ergänzt, dass diesbezügliche Gespräche mit der Bezirksregierung geführt worden sind. Unter der Voraussetzung, dass beide Vorhaben zur Förderung angemeldet würden, sehe die Bezirksregierung die Priorität auf Grund der Förderrichtlinien beim Hallenbad. Er verweist auf die Beratung aus der interfraktionellen Runde, in der die Fraktionen bis auf die UWG-Fraktionen einen möglichen Rathausanbau favorisiert haben. Begründet wurde dies mit den weitaus geringeren Folgekosten einer solchen Maßnahme. Es wird darauf hingewiesen, dass Anmeldefristen einzuhalten sind und spätestens in der Ratssitzung am 10.12.2014 entsprechende Vergabebeschlüsse für die Vorplanung zu fassen sind.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen erläutert Stadtkämmerin Hasenbach diverse Berechnungen über Kosten und Folgekosten eines Rathausanbaus und einer Hallenbadsanierung. Betreffend einegliche Hallenbadsanierung weist Bauingenieur Peikert darauf hin, dass man das Hallenbad in einer Variante sanieren und in einer zweiten Variante nicht nur sanieren, sondern auch von der Qualität ertüchtigen kann. Er betont, dass egal welche Variante gewählt wird, die Energiekosten die einzige Stellschraube sind, wo die Betriebskosten beeinflusst werden können.

 

Generell stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

 

Die Stadt Waldbröl kann sowohl einen Rathausanbau als auch das Hallenbad zur Förderung anmelden. Notwendig ist dann, bis spätestens Februar 2015 die entsprechenden Vorplanungen vorzulegen. Sollten beide Vorhaben zur Anmeldung kommen, fallen geschätzte 450.000 €r die beiden Vorplanungen (Hallenbad ca. 300.000 €, Rathaus ca. 150.000) an, wobei keine Gewähr besteht, dass beide Vorhaben auch tatsächlich gefördert werden. Die Bezirksregierung hat mitgeteilt, dass die Stadt Waldbröl bei der Anmeldung beider Vorhaben intern Prioritäten setzen kann. In diesem Fall könne ein Vorhaben in 2015 und ein Vorhaben in späteren Programmjahren realisiert werde.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass nach einer Sanierung des Hallenbades in der Vennstraße jährliche Betriebskosten von ca. 570.000 € entstehen, die dauerhaft vom städtischen Haushalt zu tragen sind. Vor diesem Hintergrund erhebt sich die Frage, ob der Förderverein für das Hallenbad überhaupt in der Lage ist, Summen in einer Größenordnung von mehreren 100.000 € aufzubringen (das sind die Gesamtkosten abglich Kosten des Schulschwimmens)

 

Sollte es zu einem Rathausanbau kommen, entstünde eine jährliche Mehrbelastung von 19.000 €. Es besteht Einvernehmen im Ausschuss, dass diese Mehrbelastung durch Synergeien, Personaleinsparungen u.s.w. aufgefangen werden kann, sodass sich ein Null-Summenspiel ergebe. Die Einrichtung einer Bücherei in diesem Rathausanbau ist voraussichtlich nicht förderfähig. Ernzend wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer Vorplanung für den Rathausanbau nur die Hälfte der Kosten für die Vorplanung der Hallenbadsanierung betragen; der Anbau hätte eine Bruttogeschossfläche von ca. 2.000 m². Die von Stadtkämmerin Hasenbach vorgetragenen Zahlen werden den Fraktionen per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

StV. Steiniger weist darauf hin, dass Herr Hamerla in der seinerzeitigen interfraktionellen Besprechung nur ein Vorhaben als förderfähig mit Aussicht auf Erfolg bezeichnet habe und dieses der Rathausanbau gewesen ist. Die CDU-Fraktion sehe die Problematik mit der Aufrechterhaltung des Badbetriebes und nne dieser nur bei einer erheblicher Kostenreduzierung für den Haushalt zustimmen. Vor diesem Hintergrund plädiere man dafür, den Rathausanbau zuerst durchzuführen und damit auch dem Förderverein für das Hallenbad noch Zeit zu geben, um ein Wirtschaftskonzept für das Hallenbad aufzustellen. Man müsse sich immer vor Augen halten, dass Betriebskosten für das Hallenbad letzten Endes auf die Höhe der Grundsteuer Auswirkung haben.

 

StV. Helzer betont, dass es unabdingbar sei, dass sich Rat und Verwaltung in dieser Frage klar positionieren und der Öffentlichkeit unverblümt sagen, ob der Betrieb eines Hallenbades wirtschaftlich darstellbar ist und glicherweise eingestellt werden müsse. Es dürfe in dieser grundlegenden Frage kein Herumeiern in der Öffentlichkeit geben. Fraglich sei, ob der Förderverein angesichts der im Raum stehenden Zahlen bei allem guten Willen in der Lage sei, diese Summen aufzubringen. Er selbst sehe es als unrealistisch an, zwei Vorhaben gefördert zu bekommen. Die UWG-Fraktion werde jedoch in heutiger Sitzung noch keine Entscheidung zu diesem Thema treffen, weil es sich um ein sehr wichtiges Thema für Waldbröl handele und man dieses noch einmal in der Fraktion diskutieren wolle.

 

StV. Hein erklärt, dass sie nur eine Möglichkeit sehe, entweder das Rathaus oder das Hallenbad gefördert zu bekommen. Beide Vorhaben gleichzeitig halte sie für nicht umsetzbar, weil dies auch die Stadt Waldbröl überfordere. Es sei daher notwendig, im Vorfeld eine Entscheidung zu treffen, bevor Geld für eine Vorplanung ausgegeben werde, die letzten Endes nicht realisiert wird.

 

StV. Greb spricht sich dafür aus, bei einem Verzicht auf die Fortführung des Hallenbadbetriebes auch aus grundsätzlichen Erwägungen auf einen Rathausanbau zu verzichten. Die FDP-Fraktion wolle in heutiger Sitzung noch keine Entscheidung treffen und bitte um Aufschubr fraktionsinterne Beratung.

 

StV. Steiniger bittet die Verwaltung, die Besucherzahlen des Hallenbades den Fraktionen zuzuleiten, damit deutlich werde, wie die Öffentlichkeit neben dem Schul- und dem Vereinssport das Bad nutze.

 

StV. Kirsch wirbt dafür, für alle Lösungsansätze offen zu sein. Sie bedauere es außerordentlich, wenn der Hallenbadbetrieb nicht fortgeführt werde, da sie aus ihrer Tätigkeit in der Jugendbegegnungsstätte wisse, wie viele Kinder und Jugendliche heute nicht mehr schwimmen könnten. Sie rege an, beide Vorhaben anzugehen.

 

StV. Hein fragt nach der Zukunft des Lehrschwimmbeckens im Wiedenhof, das aktuell nicht in Betrieb ist.

 

Die Verwaltung wird den Fraktionen Zahlen zuleiten, die die Kosten für die Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens wiedergeben.

 

Auf Nachfrage der StV. Hein wird mitgeteilt, dass auch die Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens förderfähig sein könnte; man schätze eine Summe von 600.000 €, die hierfür einmalig aufzubringen sei. In diesem Zusammenhang wird angeregt, im Falle einer Schließung des Hallenbades in der Vennstraße das Lehrschwimmbecken wieder in Betrieb zu nehmen. Für einen öffentlichen Badebetrieb ist das Lehrschwimmbecken jedoch nicht geeignet.

 

StV. Zeller erklärt, dass der Rathausanbau in jedem Fall Gegenstand des Förderantrages sein solle, ggf. auch die Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens im Wiedenhof.

 

StV. Hennlein ergänzt, dass die Ertüchtigung des Rathauses am Standort Alsberg immer ein wichtiges Thema für die SPD-Fraktion gewesen sei. Aus diesem Grund trage die SPD-Fraktion das Projekt Rathausanbau unter den genannten Voraussetzungen mit. Die weitere Zukunft des Hallenbades in der Vennstraße müsse noch diskutiert werden.

 

Städt. Verw.-Rat Knott und Bauingenieur Peikert weisen abschließend darauf hin, dass die Vorplanungen, die jedem Förderantrag beigefügt sein müssen, bis Ende Februar 2015 vorliegen müssen; dies sei wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit sehr ambitioniert.

 

Es besteht Einvernehmen, dass die Ratsfraktionen bis zum 03.12.2014 der Verwaltung ihre Vorschläge zuleiten, welche Maßnahmen Gegenstand des Förderantrages werden sollen.