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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.10.2014 vorgelegte Hundesteuersatzung; § 2 Abs. 1 erhält dabei folgende Neufassung:
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 84 Euro; b) zwei Hunde gehalten werden 126 Euro je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 156 Euro je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 540 Euro; e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 780 Euro je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.
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