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Auszug - Hundesteuersatzung ab 2015 - siehe Haupt- und Finanzausschuss v. 26.11.2014 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.10.2014 vorgelegte Hundesteuersatzung; § 2 Abs. 1 erhält dabei folgende Neufassung:

 

§ 2

Steuermaßstab und Steuersatz

 

(1)              Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

 

a)              nur ein Hund gehalten wird                                                               84               Euro;

b)              zwei Hunde gehalten werden                                                              126              Euro je Hund;

c)              drei oder mehr Hunde gehalten werden                                  156              Euro je Hund;

d)              ein gefährlicher Hund gehalten wird                                                540              Euro;

e)              zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden                   780              Euro je Hund.

 

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.