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Auszug - Information über aktuelle Projekte des NABU - Vorstellung durch Herrn Klaus Unger und Herrn Jürgen Hennlein  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung TOP 1: Ehemalige Lehmkuhle der Firma Cronrath an der Strandbadstraße
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Kronenberg erteilt Herrn Hennlein und Herrn Unger vom NABU Oberberg das Wort. Herr Unger informiert, dass der NABU 13 Nistkästen für Turmfalken von RWE erhalten hat. Wer Interesse an einem Nistkasten hat,ge sich bitte mit ihm in Verbindung setzen. Der Nistkasten sollte möglichst in hohen Bäumen befestigt werden.

 

Herr Hennlein geht nochmals auf die vorangegangene Ortsbesichtigung der ehemaligen Lehmkuhle der Fa. Cronrath ein. Der NABU hat die Einziehung eines Teilstückes des Weges zwischen dem Teich und der Grundstücke, die mit Erdaushub angefüllt wurden, beantragt. Wie bei der Ortsbesichtigung zu erkennen war, steht der Weg teilweise unter Wasser. Mit der Anschüttung des Erdaushubes auf den Nachbachgrundstückes kann das Oberflächenwasser nicht abfließen und staut sich auf dem Weg. Zusätzlich wird auch der Wasserspiegel des Teiches erhöht.

 

Herr Knott erklärt, dass Genehmigungen von Anschüttungen dieser Art durch den Oberbergischen Kreis erteilt werden.

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energienscht, dass die Verwaltung Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnimmt, um die Problematik mit den Anschüttungen und deren Folgen für alle Beteiligten einvernehmlich zu lösen.

 

Herr Kaesberg erklärt auf Frage, dass es keine Einflussmöglichkeiten der Verwaltung bzw. der Stadt Waldbröl auf die Unterschutzstellung des Biotops an der Lehmkuhle gibt. Wie bereits bei der Ortsbesichtigung unter TOP 1 erläutert, bedarf es zur Unterschutzstellung einer Änderung des bestehenden Landschaftsplanes. Die Änderung von bestehenden Landschaftsplänen erfolgt nach Aussage des OBK erst, wenn in den übrigen Gebieten, die bisher noch keinen Landschaftsplan haben, ein Landschaftsplan erstellt wurde. Für eine Übergangszeit könnte eine einstweilige Unterschutzstellung für max. vier Jahre erteilt werden. Allerdings ist keine Verlängerung möglich.

 

Herr Unger weist auf die hrlichen Krötenwanderungen hin. Ein besonderes Anliegen des NABU ist der Bereich B256 zwischen Grunewald und Spurkenbach. Er bittet die Verwaltung sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Deckensanierung durch den Landesbetrieb Straßen NRW auch Möglichkeiten für eine sicherere Krötenwanderung mit eingebaut werden. Möglich wäre dies durch Einbau von Rohren unter der Straße.

 

Die Verwaltung sagt zu, dieses Thema mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zu erörtern. Die Mitglieder des Ausschusses unterstützen das Anliegen des NABU und fassen folgenden

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt einstimmig, dass sich die Verwaltung beim Landesbetrieb Straßen NRW dafür einsetzt, dass im Rahmen der Deckensanierung auf der B256 zwischen Grunewald und Spurkenbach aus Gründen des Naturschutzes Amphibienschutzanlagen eingebaut werden, da in der Nähe auch der Naturerlebnispark Panarbora entsteht.

 

 

 

Die Tagesordnung wird unter TOP 4 Nachgereichte Tagesordnungspunkte um den TagesordnungspunktProduktvorstellung Eww Solar+“ durch den Geschäftsführer der Eww, Herrn Schick, ernzt.

 

Der Ausschuss stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu.