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Herr Ahrens erläutert, dass die Familie Solbach das an ihr Flurstück angrenzende Grundstück der Kreissparkasse gekauft habe. Anhand des Bebauungsplanes erklärt er die unterschiedlichen Ausweisungen im Bereich des Baugrundstückes. Herr Ahrens präsentiert dem Ausschuss anhand von Plänen das Bauvorhaben mit acht barrierefreien Wohnungen; im Erdgeschoss wird die Kreissparkasse eine SB-Filiale beziehen. Von den 8 nachzuweisenden Stellplätzen sind 7 Einstellplätze in einer Tiefgarage geplant. Entlang der Kaiserstraße soll das Gebäude einen Bruchsteinsockel erhalten. Die Bruchsteine stammen aus dem Felsenkeller des Altgebäudes. Herr Ahrens weist darauf hin, dass zur Realisierung des Bauvorhabens von der im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellten Baulinie abgewichen werden soll, weil diese sich am Altbaubestand orientiert. Es besteht die Möglichkeit, dies einvernehmlich über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der Bauaufsicht zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein regt Herr Knott an, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.
Die Mehrheit des Ausschusses nimmt das Bauvorhaben wohlwollend zur Kenntnis. StV. Hein möchte nochmals die Thematik eines Gestaltungsbeirates aufgreifen. Vorsitzender Steiniger erklärt, dass unstrittig ist, die Arbeit des Gestaltungsbeirates fortzuführen. Der Vorschlag von Herrn Knott über eine Neuformierung des Gestaltungsbeirates unter TOP 9 – Bekanntgaben – zu sprechen, findet die Zustimmung des Ausschusses.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung, der Planung eines Mehrfamilienhauses mit einer Sparkassen-SB-Filiale in Waldbröl, Kaiserstraße / Ecke Querstraße seine Zustimmung zu erteilen.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger wird der TOP 5 vorgezogen.
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