Bürgerinformationssystem
Die Anlieger der Straße „Kornhahn“ in Krahwinkel haben zur heutigen Sitzung einen Bürgerantrag auf Rücknahme des Ratsbeschlusses zum 3. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 12.12.2014 gestellt. Dieser Antrag wurde vor Beginn der Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt.
Herr Goll, Anlieger der Straße „Kornhahn“, erläutert den Antrag. Danach kann die Aufgabe der Reinigung inklusiv Winterdienst auf die Anlieger übertragen werden, wenn die Straße nicht verkehrswichtig und gefährlich ist. Diese Entscheidung wäre sachlich zu begründen und träfe auf die meisten Straßen im Stadtgebiet Waldbröl zu. Seiner Meinung nach verstößt das Ausgrenzen einiger Straßen durch die Übertragung auf die Anlieger gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.
Für die Anlieger der Straße „Kornhahn“ ist nicht ersichtlich, warum in ihrer Straße kein Winterdienst durch die Stadt Waldbröl mehr durchgeführt wird. Weiterhin sehen sich die Anlieger durch die Verwaltung zu spät über die Übertragung des Winterdienstes informiert.
Die SPD-Fraktion unterstützt den Bürgerantrag auf Rücknahme des Ratsbeschlusses vom 10.12.2014, da ihrer Ansicht nach hierfür keine Rechtssicherheit besteht. Alle Straßen des Stadtgebietes müssten auf die Möglichkeit der Übertragung des Winterdienstes auf die Anlieger überprüft werden.
Herr Kaesberg teilt mit, dass der Unternehmer, der von der Stadt Waldbröl mit der Durchführung des Winterdienstes in einzelnen Streubezirken beauftragt wurde, bereits bei der Ausschreibung im Jahr 2013 Straßen benannt hat, in denen mit den vorhandenen Fahrzeugen kein Winterdienst durchführbar ist. Er weist darauf hin, dass der Winterdienst morgens um 04.30 Uhr beginnt. In einzelnen Straßen bestehen beim Räumdienst erhebliche Probleme durch die Fahrzeugbreite der eingesetzten Fahrzeuge. Hierüber wurde der Ausschuss für Bauen und Verkehr bei der Beratung über den 3. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung informiert. Der Ausschuss hat dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig empfohlen, die Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Die im Winterdienst einzusetzenden Fahrzeuge wurden in der Ausschreibung vorgegeben. Für die Straße „Kornhahn“ in Krahwinkel, Die Straßen „Jacobsgarten“; „Südwinkel“ und „Weierskamp“ in Herfen und „Bachweg“ in Waldbröl können wegen der geringen Fahrbahnbreiten keine geeigneten Fahrzeuge bereitgestellt werden. Aus diesem Grund wurde der Beschluss gefasst, den Winterdienst an diesen Straßen auf die Anlieger zu übertragen. Da keine Möglichkeiten bestehen, den Winterdienst mit den vorhandenen Fahrzeugen zu gewährleisten, wird der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt.
Die Konsequenz für die Rücknahme des Ratsbeschlusses wäre entweder die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges mit einer geringeren Fahrzeugbreite für den städtischen Bauhof oder eine Neuausschreibung des Winterdienstbezirkes.
Frau Theuer erläutert die Möglichkeit, den Räum- und Streudienst an allen städtischen Wohn- und Anliegerstraßen generell auf die Anlieger zu übertragen.
Herr Peisker weist auf die Straßenzustände wie Schotter und Grasnarben hin.
Nach Ansicht von Herr Solbach müssen die Anlieger der Straße „Kornhahn“ den Bewuchs entlang ihrer Grundstücke zurückschneiden. Er teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Bürgerantrag auf Rücknahme des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 zustimmen wird. Die Entscheidung über die Beschlussfassung zum 3. Nachtrag der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung erfolgte nach bestem Wissen. Zum Räum- und Streudienst besteht weiterer Diskussionsbedarf.
Herr Knott teilt mit, dass die Verwaltung in den diesjährigen Sommermonaten dem Ausschuss eine neue Satzungsänderung vorlegen wird und für den städtischen Bauhof ein geeignetes Fahrzeug mit einer geringeren Fahrzeugbreite beschafft werden soll.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, den Beschluss des 3. Nachtrages vom 12.12.2014 zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 zurückzunehmen.
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