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Zum Antrag teilt Herr Arnold mit, dass die Anwohner der Straße „Im Mennert“ nach dem Ausbau der B 478 und der Befestigung der Böschung auf der Seite der Bebauung nicht mehr in der Lage sind, mit ausreichender Sichtweite und ohne unkalkulierbares Risiko auf die B 478 aufzufahren.
Aus diesem Grund beantragt die SPD-Fraktion zur nächsten Ratssitzung die Anordnung eines Überholverbotes und der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der Brölstraße. Diese Maßnahmen sollen auf dem Streckenabschnitt vom Ortsausgang Waldbröl bis hinter die Einmündung zur Ruher Allee gelten. Außerdem soll aus Richtung Waldbröl durch die Aufstellung einer entsprechenden Verkehrskombination auf die gefährliche Einmündung der Straße „Im Mennert“ kurz hinter einer unübersichtlichen Linkskurve hingewiesen werden.
Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises und die Kreispolizeibehörde sehen nach Auskunft von Herrn Knott hier keinen Unfallhäufungspunkt. Bisher haben sich in diesem Bereich keine Auffälligkeiten gezeigt. Von dort können keine Änderungen der bisherigen Anordnungen getroffen werden, da das geltende Recht hierfür keine Grundlage ergibt.
Herr Grüber beantragt die Anordnung eines Überholverbotes auf dem Streckenabschnitt vom Ortausgang Waldbröl bis hinter die Einmündung zur Ruher Allee.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, zu beschließen, ein Überholverbot auf dem Streckenabschnitt vom Ortsausgang Waldbröl bis hinter die Einmündung zur Ruher Allee anzuordnen.
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