Bürgerinformationssystem
Der Landesbetrieb Straßen NRW und die Kreispolizeibehörde haben dem Antrag auf Anbringung einer Hinweisbeschilderung VZ 142 (Wildwechsel) an der L 324 zwischen Escherhof und Erblingen (Gemeinde Morsbach) zugestimmt.
An der Einmündung L 38 / Straße Thilges Weiher nahe der Ortschaft Hahn wurden Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer hält die vorgegebene Geschwindigkeit ein. Die höchsten Geschwindigkeiten werden in diesem Bereich nachts gefahren.
Der Oberbergische Kreis beabsichtigt, alle Bushaltestellen kreisweit neu zu beurteilen. Mit der Beurteilung soll in Waldbröl begonnen werden. Als Ergebnis könnten an verschiedenen Bushaltestellen Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden.
Auf der L 38 im Bereich der Ortschaft Romberg wurden ebenfalls Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Auch hier wird die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung vom überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer eingehalten. Es besteht daher derzeit kein Handlungsbedarf.
Die Anordnung einer Tempo 30-Zone auf der Straße „Rentnersweg“ in Schnörringen wird von den Vertretern des Straßenverkehrsamtes und der Kreispolizeibehörde als nicht erforderlich angesehen, da die Straße nur von Anliegern genutzt wird und gut einsehbar ist.
Der Standort des Buswartehäuschens am Lützinger Weg in Lützingen wird als ungeeignet angesehen. Eine Gefährdung der wartenden Kinder wird anerkannt. Die Aufstellung eines Verkehrszeichens 136 „Kinder“ soll angeordnet werden.
Die Anbringung eines VZ 142 „Wildwechsel auf dem Lützinger Weg (Gemeindestraße von Waldbröl nach Lützingen) soll nicht angeordnet werden, da hierfür nach Auswertung der Wildunfälle kein Handlungsbedarf besteht. Die Aufstellung von Leitpfosten mit blauen Reflektoren wird als nicht sinnvoll angesehen, da hierfür die Fahrbahn zu schmal ist.
Herr Grüber teilt hierzu mit, dass beabsichtigt ist, die Verkehrszeichen „Wildwechsel“ und „Glatteisbildung“ aus der Straßenverkehrsordnung herauszunehmen.
Im Bereich der Landrat-Maurer-Straße ist die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht erforderlich, da sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer nicht über der Geschwindigkeit von 30 km/h bewegt. Geschwindigkeitsmessungen sind wegen der gegebenen Topographie schwierig, sollen aber möglichst durchgeführt werden.
Beim Verkehrsgerichtstag des Bundes werden die Möglichkeiten der Anordnung von Tempo 30-Zonen vor Schulen beraten und befürwortet. Für den Bereich der Talstraße wird ein solcher Antrag gestellt.
Um das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Teilstück der Straße „Am Dreieck“ zwischen der Einmündung „Thierseifener Straße“ und der Einfahrt zum Feuerwehrgerätehaus zu verhindern, werden im Fahrbahnrandbereich Findlinge aufgestellt.
Wegen der Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Dickhausen an der Kreuzung L 95 / K 26 / Gemeindestraße nach Grünenbach führt das Tiefbauamt des Oberbergischen Kreises derzeit mit Anliegern Gespräche über einen Bewuchsrückschnitt und die Befestigung eines Zaunes. So kann ein erforderliches Sichtdreieck geschaffen werden.
Wegen der ausreichenden Sichtverhältnisse im Bereich des Schulbuswartehäuschens an der K 17 bei Grünenbach wurde einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h nicht zugestimmt.
In der Ortsdurchfahrt Bohlenhagen sollen Verkehrszeichen mit Längenbeschränkungen für Lkw angeordnet werden.
Nach Aussage von Herrn Knott muss versucht werden, gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises und der Kreispolizeibehörde Lösungen bei Verkehrsangelegenheiten zu erarbeiten.
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