Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott bezieht sich auf die Bauvoranfrage des Herrn Theberath zum Betreiben eines bordellähnlichen Betriebes in der Industriestraße. Gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage hatte Herr Theberath geklagt. In einem Ortstermin hat das Verwaltungsgericht jetzt festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes dieser Nutzung widersprechen. Seitens des Verwaltungsgerichtes wurde Herrn Theberath nahegelegt, die Klage zurückzuziehen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis.
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