Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass die Prüfung durch die Bauaufsicht ergeben habe, dass das Planungsrecht zur Genehmigung des Bauvorhabens doch geändert werden muss. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen Baulinien- und Baugrenzenkorrekturen entlang der Kaiserstraße und der Querstraße.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Aufstellung der 10. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl im Bereich Querstraße / Kaiserstraße nach § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu geben.
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