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Auszug - 8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass auf dem Baugrundstück zugunsten einer Nachbarparzelle eine Zuwegungsbaulast von 90 existiert. Bei der Ermittlung der Grundflächen ist die Grundfläche von Zufahrten mitzurechnen.  Eine Änderung der Satzung  mit Überschreitung der GRZ um bis zu 50 % ist erforderlich, weil ansonsten kein städtebaulich sinnvolles Bauvorhaben errichtet werden kann. Nach den geltenden Festsetzungen könnten nur 144 der Grundstücksfläche für ein Wohnhaus mit Garagen und deren Zufahrten  realisiert werden.

 

Herr Knott schlägt vor, das Satzungsverfahren erneut unter Berücksichtigung des Sachverhaltes durchzuführen.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 8. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für Biebelshof / Escherhof im Bereich Buschweg, Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 76, Flurstück Nr. 214 mit einer GRZ von 0,3 einschließlich der Überschreitung nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO sowie einer eingeschossigen Bauweise.