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Grunderwerb zum Straßenausbau Nümbrechter Straße/Vennstraße
Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass für die innere Erschließung der Stadt der Bebauungsplan Nr. 10 B - Kaiserstraße/Vennstraße - abzweigend von der Nümbrechter Straße aufgestellt wurde. Bei dem angrenzend an dieses Plangebiet aufgestellten Bebauungsplan Nr. 10 C – Gartenstraße/Klostergasse – wurde während des Aufstellungsverfahrens erheblicher Widerstand laut.
Um den Masterplan weiter zu verwirklichen so führt Herrn Knott aus, ist es jedoch erforderlich, die innere Erschließung von der Nümbrechter Straße fortzuführen um das Postareal sinnvoll von dort erschließen zu können. Der Grunderwerbsplan sieht die Straße in einer Breite von 5,50 m vor. Da das Areal an der Nümbrechter Straße kürzlich verkauft wurde, ist die Stadt mit dem Erwerber bezüglich des Ausbaues der Straße in Grundstücksverhandlungen eingetreten.
Dipl.- Ing. Schröder erläutert dem Ausschuss die angedachte Planung der inneren Erschließung mit dem Ausbau der Vennstraße und resümiert die bisher geführten Verhandlungen mit allen Anliegern. Es wurde eine Linksabbiegerspur konzipiert, um einen Rückstau zu vermeiden. Eine Einfahrt in den Posthof soll entfallen, die innere Erschließungsstraße erhält dort eine Rechtsabbiegerspur in die Vennstraße, die Schrägaufstellungsplätze mit einer Breite von 1,50 m vor der Post werden näher an das Postgebäude gerückt, ein 1,25 m breiter Streifen für Radfahrer bleibt erhalten.
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