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Auszug - Antrag auf Einziehung und Veräußerung der Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp in Waldbröl-Hermesdorf  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Achtung Terminänderung!
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Verwaltung hat die Argumente für eine Einziehung der Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp eingehend geprüft.

 

In der Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp befinden sich eine Abwasserleitung im Drucksystem sowie drei weitere Versorgungsleitungen für Frischwasser, Strom und Telefon. Diese Angaben liegen der Stadt Waldbröl in schriftlicher Form vor.

 

Weiterhin wird die Straße in geringem Maße noch von Fußgängern genutzt.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, kein förmliches Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes einzuleiten.

 

Herr Solbach spricht sich für die Einziehung und Veräußerung der Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp aus. Seiner Ansicht nach wird die Straße nur noch in geringem Maße als Fußweg genutzt. Für die Versorgungsleitungen soll eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Dieser Argumentation schließt sich Herr Steffens an.

 

Herr Arnold weist nochmals auf die vorhandenen Versorgungsleitungen und die Nutzung der Straße durch Fußgänger hin. Er spricht sich gegen die Einziehung der Straße aus.

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl bei 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW für die Eisenbahnstraße zwischen Lindenweg und Kirschkamp nicht einzuleiten.

 

 

Zum weiteren Verfahren teilt Herr Kaesberg mit, dass nach der Beschlussfassung durch den Rat eine öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung der Straße erfolgt. Anschließend können im Rahmen der Bürgerbeteiligung für die Dauer von drei Monaten Anregungen und Bedenken zur Einziehung der Straße vorgebracht werden.