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Die entsprechenden Unterlagen sind den Ausschussmitgliedern per E-Mail zugegangen. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, im Wege einer Dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW, die in der Beschlussvorlage genannten Maßnahmen des Jahres 2015 aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu decken und entsprechende Fördergelder bei der Bezirksregierung Köln abzurufen. |
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