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Auszug - Information über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der UWG-Fraktion sowie Antrag der SPD-Fraktion  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Stadtkämmerin Hasenbach informiert den Haupt- und Finanzausschuss mit Hilfe einer PowerPoint-Präsentation, die den Ausschussmitgliedern per E-Mail zugesandt wird.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verteilung der Mittel nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz so vorgenommen wurde, dass im Haushalt enthaltene Positionen gedeckelt werden. Insbesondere konsumtive Sanierungen wurden gegenfinanziert, um die Haushaltssituation zu verbessern. Dies betrifft die Sanierung in den Kindergärten, die Fenstersanierung im Feuerwehrhaus Thierseifen, den Bauhof (Erneuerung Heizgebläse und Dachdämmung) und die Dachsanierung der Nutscheidhalle. Bezogen auf den Betrieb des Hallenbades wird ausgeführt, dass die jährlichen Kosten für den Betrieb eine halbe Million € betragen und nach einer möglichen Sanierung dieser Betrag sogar auf 600.000 €hrlich steigt. Die jährlichen Einnahmen aus dem Betrieb des Hallenbades betragen demgegenüber lediglich 20.000,00 € pro Jahr (Einnahme aus dem Verkauf von Eintrittskarten, dem Vereinsschwimmen).

 

Seit 2012 hat der Förderverein des Hallenbades federführend die Aufgabe, die Kostenstruktur erheblich zu verbessern. Zur Beantragung von Städtebaufördermitteln soll darüber hinaus ein nachhaltiges Nutzungs-, Träger- und Finanzierungskonzept unter Mithilfe des Planungszirkels Hallenbad erstellt werden. Sollte dies nicht bis Ende 2015 gelingen, so müsste der Betrieb des Hallenbades Ende 2016 eingestellt werden, weil der Haushalt diese hohen Defizite nicht verkraftet und der Ausgleich gefährdet ist. Das Wiedenhof-Bad würde in diesem Fall wieder eröffnet. Vorsorglich wurden daher die Bewirtschaftungskosten des Hallenbades aus dem Haushalt genommen und der Abbruch des Bades aus Mitteln des Kommunalinvestitionsgesetzes eingestellt. Des Weiteren wurde die energetische Sanierung des Lehrschwimmbeckens, finanziert über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz eingestellt.