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Auszug - Dringliche Entscheidung nach § 60, Abs. 1, Satz 1 GO NW Aufnahme der Stadt Hückeswagen in den Kreis der OVAG Gesellschafter durch Übertragung von 98 Geschäftsanteilen an der OVAG Oberbergischen Verkehrs-gesellschaft mbH von der Stadt Wipperfürth auf die Stadt Hückeswagen - Zustimmung der OVAG Gesellschafter zu dieser Übertragung - Zustimmung zum Verzicht auf ein Vorkaufsrecht   

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Waldbröl entscheidet einstimmig im Wege der dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW:

  1. Der Aufnahme der Stadt Hückeswagen als neuer Gesellschafter bei der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) wird zugestimmt
  2. Zur Erreichung der Übertragung von 88 Geschäftsanteilen ( Nennwert von insgesamt 70.400,00 €, Beteiligungsquote 1,497 %) an der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) von der Stadt Wipperfürth auf die Stadt Hückeswagen wird zugestimmt
  3. Dem Verzicht auf ein Vorkaufsrecht nach § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH wird zugestimmt.