Auszug - Dringliche Entscheidung nach § 60, Abs. 1, Satz 1 GO NW
Aufnahme der Stadt Hückeswagen in den Kreis der OVAG Gesellschafter durch Übertragung von 98 Geschäftsanteilen an der OVAG Oberbergischen Verkehrs-gesellschaft mbH von der Stadt Wipperfürth auf die Stadt Hückeswagen
- Zustimmung der OVAG Gesellschafter zu dieser Übertragung
- Zustimmung zum Verzicht auf ein Vorkaufsrecht
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Waldbröl entscheidet einstimmig im Wege der dringlichen Entscheidung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW: - Der Aufnahme der Stadt Hückeswagen als neuer Gesellschafter bei der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) wird zugestimmt
- Zur Erreichung der Übertragung von 88 Geschäftsanteilen ( Nennwert von insgesamt 70.400,00 €, Beteiligungsquote 1,497 %) an der OVAG (Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) von der Stadt Wipperfürth auf die Stadt Hückeswagen wird zugestimmt
- Dem Verzicht auf ein Vorkaufsrecht nach § 4 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH wird zugestimmt.
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