Bürgerinformationssystem
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Für die Vennstraße vom Witham-Kreisel bis zur Gartenstraße ist ein Zweirichtungsverkehr vorgesehen. Die Kernfahrbahnbreite beträgt 5,50 m zuzüglich beidseitiger Schutzstreifen für den Radverkehr in einer Breite von 1,25 m. Die Breite der beidseitigen Gehwege beträgt 2,50 m einschließlich jeweils 0,50 m Sicherheitsstreifen. In der Gartenstraße werden die vorhandenen kombinierten Rad- und Gehwege in einer Breite von 3,00 m bis in die Vennstraße geführt.
Im Bereich der heutigen abknickenden Vorfahrt im Bereich der Einmündung Vennstraße/ Gartenstraße sollen die Verkehrsbeziehungen durch einen Fahrbahnteiler entflechtet werden. Zukünftig kann man dann von der Gartenstraße kommend nicht mehr links in die Vennstraße Richtung Schulzentrum abbiegen. Gleiches gilt für die Vennstraße vom Schulzentrum kommend. Hier kann dann nicht mehr geradeaus in die Vennstraße Richtung Witham-Kreisverkehrsplatz gefahren werden.
Die zwei Parkplätze auf der Straßenseite „Kaufhaus für alle“ erhalten zukünftig eine Zufahrt über eine neu errichtete Linksabbiegespur auf der Gartenstraße. In Verlängerung dieser Linksabbiegespur erhält der Promenadenweg eine Fußgängerquerungshilfe.
Für die Parkplätze vor dem Postgebäude besteht Bestandschutz. Die Parkplätze müssen im Zuge der Baumaßnahme neu hergestellt werden. Damit die Fahrzeuge besser ausparken können, wird die Fahrbahn um einen 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen verbreitert.
Die Zufahrt zum Posthof wird ebenfalls entflechtet. Zukünftig kann man lediglich von der Gartenstraße aus kommend rechts in den Posthof hineinfahren und vom Posthof nur rechts in Richtung Witham-Kreisverkehrsplatz herausfahren. Diese Einschränkungen werden zukünftig durch zusätzliche Zufahrtsmöglichkeiten von der Nümbrechter Straße bzw. von der Kaiserstraße aus kompensiert.
Frau Hein stellt fest, dass vom CBT-Wohnheim zum Postgebäude keine Querungshilfe vorgesehen ist. Hierzu teilt Dipl.-Ing. Schröder mit, dass für eine Querungshilfe geometrisch kein Raum zur Verfügung steht.
Um die Querschnittsaufweitung von ca. 8,00 m auf 13,00 m umsetzen zu können, musste umfangreicher Grunderwerb auf beiden Straßenseiten getätigt werden. So wird die vorhandene Bruchsteinmauer vor dem Gebäude Vennstraße 13 durch eine neue, mit Bruchsteinen verblendete Winkelstützmauer ersetzt.
Am Grundstück entlang des CBT-Wohnheimes soll die Stützmauer mit unverblendeten Winkelsteinen in zwei Ebenen erstellt werden. Die Kosten für die zweite Ebene der Stützmauer trägt das CBT-Wohnheim. Der Ausschuss wünscht, dass die Verwaltung die Kosten der Natursteinverblendung für die untere Ebene dieser Stützmauer ermittelt, um in der nächsten Sitzung eine Entscheidung treffen zu können.
Auf Nachfrage teilt Dipl.-Ing. Schröder mit, dass die Vennstraße / Gartenstraße nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gebaut wird. Förderfähig sind hierbei lediglich die technisch erforderlichen Maßnahmen. Natursteinarbeiten, die lediglich das Erscheinungsbild beeinflussen, sind dabei von der Förderung ausgeschlossen und gehen in voller Höhe zu Lasten der Stadt Waldbröl.
Für den Durchgangsverkehr auf der Vennstraße wird durch den Fahrbahnteiler und die Gehwegüberfühung im Bereich der Einmündung Vennstraße / Gartenstraße eine klare Linienführung vorgegeben.
Die Klostergasse muss ebenfalls durch die Querschnittsaufweitung neu an die Vennstraße angebunden werden.
Anschließend wird der Querschnitt des Witham-Kreisels erläutert. Der Kreisverkehr ist von der Planung her als Minikreisverkehr zu betrachten. Der Mittelkreis wird farbig hell gestaltet und kann zukünftig überfahren werden. Der Kreisel hat einen Durchmesser von 24 m.
Von der Nümbrechter Straße soll eine neue Zufahrt als Einbahnstraße zum Posthof eingerichtet werden. Es ist noch nicht entschieden, ob es sich bei der Zufahrt zum Posthof um eine private oder öffentliche Straße handeln wird.
Die Einbahnstraßenregelung in der Nümbrechter Straße wird zukünftig in einen durchgängigen Zweirichtungsverkehr geändert. Das erlaubt zukünftig das Einfahren von der Nümbrechter Straße in die Einbahnstraßenrichtung der Kaiserstraße. Hierfür wird jedoch eine Lichtsignalanlage im Zuge des Ausbaus Kaiserstraße zu errichten sein.
Die an der Nümbrechter Straße vorhandenen Taxistellplätze bleiben nach Möglichkeit erhalten.
Herr Grüber fragt an, ob die Förderung des Bundes die Kosten für den Ausbau der Bahnhofstraße in voller Höhe übernimmt.
Herr Knott teilt hierzu mit, dass die Anlieger einen Beitrag gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) in Höhe von 50 % der Kosten für die Nebenanlagen und zu 10 % für die Fahrbahn zu leisten haben. Auf die verbleibenden Eigenanteile erhält die Stadt eine Förderung nach den Richtlinien kommunaler Straßenbau in Höhe von 60 %.
Vor Beginn der Pflasterarbeiten müssen die Lampenstandorte festgelegt werden. Ein Beleuchtungskonzept für den gesamten Innenstadtbereich soll kurzfristig erarbeitet werden.
Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über die Verwendung der Gesteinsarten bei Gestaltung der Rad- und Gehwege.
Für die Verwendung des Pflastersteinmaterials sind drei Standards vorgesehen:
-In den Bereichen Bahnhofstraße, Gartenstraße und Vennstraße werden Betonsteine verwendet (siehe KVP Kaiser-/ Garten-/ Brölbahnstraße.
-In der Nümbrechter Straße von der Kaiserstraße bis zum Rathaus sollen Pflastersteine mit Natursteinvorsatz verwendet werden.
-Am Boulevard Kaiserstraße sollen Pflastersteine mit einem geschliffenen Natursteinvorsatz zum Einsatz kommen.
Der Ausschuss möchte die zu verwendenden Pflastersteine vor dem Einbau vorgestellt bekommen. Die Verwaltung sagt zu, zur nächsten Sitzung entsprechende Muster vorzulegen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei 12 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme, vorbehaltlich der Zustimmung zu den zu verwendenden Gesteinsmaterialien, das Bauprogramm als KAG-Maßnahmen für die Vennstraße, die Gartenstraße, den Witham-Kreisel sowie die Nümbrechter Straße.
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