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Vorsitzender Steiniger ruft den Tagesordnungspunkt auf. Es stellt sich die Frage, ob die Festlegungen in einer Gestaltungssatzung genügend differenziert und transparent sind oder noch ein Gestaltungshandbuch als Vorgabe für Bürger, Bauwillige und Entwurfsverfasser zu erarbeiten ist.
Nachdem sich auch der Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 19.01.2016 für das Gestaltungshandbuch ausgesprochen hat und sich diese Meinung im Ausschuss ebenfalls grundsätzlich durchsetzt, zieht Frau Hein den Antrag bezüglich des „Verzichtes auf das Gestaltungshandbuch“ zurück.
In der nächsten Sitzung des Ausschusses am 09.03.2016 soll beraten werden, wie die Inhalte eines Gestaltungshandbuches / einer Gestaltungssatzung bzw. Werbesatzung aussehen.
Bezüglich des Lichtkonzeptes erläutert Städt. Verw.-Rat Knott, dass die kalkulierten 72.000,00 € anzusetzen sind, wenn ein Wettbewerb durchgeführt wird. Verzichtet man auf einen Wettbewerb und sucht stattdessen aus drei geeigneten Büros den geeigneten Planer aus, ist mit Kosten von 35.000,00 € zu rechnen. 80 % der Erstellung des Lichtkonzeptes werden gefördert. Dipl.-Ing. Schröder gibt zu bedenken, dass der Ausbau der Nümbrechter Straße unmittelbar bevorsteht. Es müssen deshalb baldmöglichst die Standorte der Lampen festgelegt werden. Hierzu bedarf es unverzüglich des Konzeptes.
StV. Hein begrüßt die Kostenreduzierung.
Städt. Verw.-Rat Knott bittet um Festlegung, welches Gremium die Entscheidung über die Auswahl des Büros trifft.
StV. Theuer regt an, interfraktionell zu entscheiden, ob drei Büros oder nur ein Büro zur Angebotsabgabe aufzufordern sind.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Antrag von StV. Hein bezüglich des Lichtkonzepts obsolet ist.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass die festgelegte Arbeitsgemeinschaft der Fraktionen sich in einer Sondersitzung mit dem Lichtkonzept beschäftigen soll, Interessierte können sich an den Beratungen beteiligen.
StV. Hein bittet um eine Information bezüglich des durchzuführenden Fassadenprogramms. Auf Nachfrage erklärt Herr Knott, dass die Bauakten nicht ausgegeben werden sollen, das Büro ASS aber vor Ort die Möglichkeit bekommt, die Bauakten einzusehen.
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