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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag.
Nach eingehender Ortsbesichtigung vertreten die Ausschussmitglieder die Meinung, dass eine Bebauung auf dem Grundstück unter Berücksichtigung der Nachbarbebauung zugelassen werden soll und somit die planungsrechtliche Ausweisung erfolgen kann. Herr Knott führt aus, dass er zwischenzeitlich abklären konnte, dass die Ausweisung mittels Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgen kann.
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