Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Koester begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung meldet sich StV. Hein zu Wort und stellt fest, dass eine Mail der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Fraktionsvorsitzenden für Irritation gesorgt habe. Sie wolle daher die Gelegenheit ergreifen, um hier für Aufklärung zu sorgen. Diese Mail sei so zu verstehen, dass teilweise in Fachausschüssen Maßnahmen als wünschenswert betrachtet würden, die aber bei der Umsetzung an der finanziellen Situation der Stadt Waldbröl scheitern. Sie betont, dass die Stadtkämmerin und ihre Mitarbeiter die volle Wertschätzung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen besitze und diese Mail nicht als Vorwurf zu verstehen ist.
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StV. Kronenberg erklärt, dass die in der Vorlage aufgezählten neuen Aufgaben nicht konkret genug formuliert seien und nach seiner Ansicht dieses neue Aufgabenspektrum der OAG von der Stadt Waldbröl gar nicht benötigt wird. Daher sei die Vorlage nicht geeignet, um über die Sache als solche zu sprechen, da zu viele Fragen offen blieben und Informationen nachgeliefert werden müssten. Er erinnert an den seinerzeitigen Antrag der SPD-Fraktion mit dem Inhalt, die Kreisumlage zu deckeln. Dies könne jedoch nicht gelingen, wenn der Kreis zusätzliche Aufgaben definiere, die mit entsprechenden Kosten verbunden sind.
StV. Helzer weist darauf hin, dass es nicht sein könne, dass über die Erweiterung der Tätigkeitsfelder der OAG in die eigenen Tätigkeiten der Stadtwerke und EWW eingegriffen würde und letztendlich eine Konkurrenzsituation geschaffen wird. Von daher lehne die UWG-Fraktion die Beschlussvorlage ab.
StV. Hein weist darauf hin, dass einige Punkte schlichtweg nicht Aufgabe der OAG seien, sondern von den Kommunen vor Ort erledigt würden. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sei nicht generell gegen die Aufgabenerweiterung, aber in dieser Form werde sie diese Vorlage ablehnen.
StV. Steiniger führt aus, dass der Grundsatz der Freiwilligkeit entscheidend ist. Es bestehe keinerlei Verpflichtung für die kreisangehörigen Gemeinden, diese Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Vielmehr solle den Gemeinden eine Option eröffnet werden, die ein Interesse an der betreffenden Aufgabenübernahme durch die OAG haben. Der Zweck der Waldbröler Gesellschaft SWW und EWW werde durch die in Rede stehende Vorlage nicht gehindert.
Beschluss:
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