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Auszug - Vorstellung der Vorentwurfsplanung für die Beleuchtung / Inszenierung der Verbindungsachse Nümbrechter Straße von der Kaiserstraße bis inklusive "Bürgerdorf am Alsberg" durch Herrn Dipl.-Ing Uwe Knappschneider vom Büro licht|raum|stadt planung GmbH, Wuppertal   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Knappschneider teilt mit, dass das Büro licht/raum/stadt planung GmbH mit der Planung der Beleuchtung und Inszenierung der Verbindungsachse Nümbrechter Straße von der Kaiserstraße bis zum Bürgerdorf am Alsberg beauftragt wurde. Die Nümbrechter Straße ist ein wesentlicher Bestandteil des innerstädtischen Verkehrskonzeptes. Ziel der Verbesserung der Straßenbeleuchtung ist eine positive Veränderung der Wahrnehmung des innersdtischen Erscheinungsbildes.

 

Nach Besichtigung der Innenstadt wurde ein Konzept entwickelt, das sich an das Verkehrskonzept der Stadt Waldbröl anlehnt. Die Nümbrechter Straße als Verbindungstraße zur Innenstadt ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes.

 

Bei dem jetzigen Leuchtenbestand handelt es sich um technische Mastauslegerleuchten, Glockenleuchten und Pendelleuchten. In vielen Straßenzügen sind unterschiedliche Leuchtentypen im Einsatz.  Bei der Umstellung auf LED-Technik wurden unterschiedliche Leuchtenköpfe durch die Langfeldleuchten substituiert.

 

Durch das Planungsbüro wurden verschiedene Beleuchtungsniveaus entwickelt. Hierzu wurden die Straßen in verschiedene Straßenkategogrien und Beleuchtungsklassen nach DIN 13 201 eingeteilt. Für die Haupt- und Sammelstraßen, wie die Nümbrechter Straße, sind technisch dekorative Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m bis 8,00 m vorgesehen. Dabei soll in der Sitzung entschieden werden, ob die Leuchten beidseitig parallel oder versetzt angeordnet werden sollen. Im Geschäftsbereich der Kaiserstraße befindet sich ein Lampentragnetz. Hier sind Überspannungsleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,00 m vorgesehen. Es muss noch überprüft werden, ob die Weihnachtsbeleuchtung mit den Überspannungsleuchten in Einklang gebracht werden kann. In der Fußngerzone der Hochstraße sind ein- oder zweiarmige dekorative Mastleuchten in einseitiger Anordnung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m geplant. In den Wohnstraßen sind technisch dekorative Mastleuchten in einseitiger Anordnung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.

 

An den technisch dekorativen Mastleuchten der Nümbrechter Straße können Banner angebracht werden, die beispielsweise auf das Rathaus hinweisen. Von den Bannern geht keine Lärmbelästigung aus, da diese von der oberen und unteren Seite gespannt werden. Für die Leuchtenstandorte an der Nümbrechter Straße wurden mehrere Varianten erarbeitet über die der Ausschuss unter Mitwirkung des Gestaltungsbeirates entscheiden soll. Vorgesehen ist die Aufstellung von zehn Mastleuchten an der Nümbrechter Straße, drei Mastleuchten für den Bereich von der Kaiserstraße zur Nümbrechter Straße und von vier Mastleuchten im Bereich des Witham-Kreisels. Der Abstand zwischen den Mastleuchten wird 25,00 m betragen. Um die Fundamente für die Mastleuchten erstellen zu können, soll in der heutigen Sitzung über die Standorte und die Anordnung der Mastleuchten entschieden werden. Zur Beratung in den Fraktionen über die Anordnung der Masten wird die Sitzung von 17.45 Uhr bis 17.50 Uhr unterbrochen.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig die einseitige Anordnung der Mastleuchten auf der linken (in Richtung Rathaus gesehenen) Seite der Nümbrechter Straße. Im Bereich des Rathauses werden die Leuchten beidseitig angeordnet. Bezüglich der Anbringung von Bannern an den Masten der Leuchten wurde keine abschließende Meinung gebildet.