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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass mittels einer Ergänzungssatzung die Überplanung des Grundstückes möglich sei. Dabei wird die Nachbarbebauung rein deklaratorisch in die Satzung aufgenommen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und.3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, Hermesdorf, Elbinger Straße.
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