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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass analog der Ausweisung auf dem Nachbargrundstück, auch im hinteren Bereich des Grundstückes der Erbengemeinschaft Marrenbach ein Baufenster ausgewiesen werden kann.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.50 A - Hermesdorf, Auf dem Berg - im vereinfachten Verfahren zur Ausweisung eines Baufensters im Hinterland des Hausgrundstückes Altengarten 6 in Waldbröl-Hermesdorf.
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