Bürgerinformationssystem

Auszug - Einrichtung eines Verfügungsfonds in der Innenstadt von Waldbröl und Gewährung von Zuwendungen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Frau Gruß-Rinck vom Büro ASS.  Frau Gruß-Rinck resümiert vorab, dass als Kontext der Verhandlungen mit der Bezirksregierung ln festzuhalten ist, dass sich das Erscheinungsbild der Innenstadt Waldbröls durch den Stadtumbau deutlich verbessern muss. Mit der Bewilligung eines Verfügungsfonds wird ein flexibles Budget bereitgestellt, dasr die kurzfristige Umsetzung kleinerer Projekte, Aktionen und Maßnahmen im Stadtzentrum genutzt werden soll. Antragsteller zur Gewährung der Mittel sind Wirtschaft, Stadtmarketing und Privatpersonen. Sie tragen mind. 50 % der Kosten. Die übrigen 50 % werden von der Städtebauförderung und der Stadt Waldbröl (davon 80% Städtebauförderung) beigesteuert. Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Frau Gruß-Rinck die Richtlinien, die die Grundlage zur Vergabe der Mittel bilden.

 

Frau Gruß-Rinck beantwortet anschließend Nachfragen zu dem Entwurf der Richtlinien.

 

Der für die  Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds festgelegte Geltungsbereich wird seitens des Ausschusses als zu umfangreich erachtet. Er umfasst nach Vorschlag von Frau Gruß-Rinck das gesamte Stadtumbaugebiet. Der Ausschuss wünscht hier eine Anpassung an den räumlichen Geltungsbereich des Fassadenprogramms (siehe Beratung zum Tagesordnungspunkt 2).

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Verfügungsfonds mit einem Gesamtbudget von
    200.000 €. Davon betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben 100.000 € mit einem Eigenanteil der Stadt Waldbröl von 20.000 €.

 

  1. Der Rat beschließt die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Waldbröl in der Fassung vom 11.05.2016.

 

  1. Das Gremium zur Entscheidung der Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds wird vom Stadtrat festgelegt.