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Auszug - Einrichtung eines Fassadenprogramms in der Innenstadt von Waldbröl und Gewährung von Zuwendungen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 11.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Gruß-Rinck erläutert, dass im Rahmen der Städtebauförderung, des sogenannten Fassadenprogramms, Zuwendungen für den innenstadtbedingten Mehraufwand für Maßnahmen Privater an aus historischen Gründen wertvollen und sonstigen innenstadtprägenden Geuden, für die Begrünung und Gestaltung von privaten aber öffentlich wirksamen Innenhöfen sowie Frei- und Gartenflächen gewährt werden sollen.

 

Nach den Vorgaben der Städtebauförderung tragen die Antragsteller mindestens 50 % der Kosten. Die übrigen 50 % werden von der Städtebauförderung und der Stadt Waldbröl (davon 80 % Städtebauförderung) beigesteuert, höchstens jedoch 30,00 € pro umgestalteter Fläche. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien. Die Zuschüsse werdenr Investitionen gewährt. Es muss aber sichergestellt sein, dass die über das Fassadenprogramm finanzierten Maßnahmen  für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren im geförderten Zustand instandgehalten werden. Frau Gruß-Rinck erläutert, dass bei Rekonstruktion der Fassaden die Bezirksregierung unter gewissen Voraussetzungen eine höhere Förderung in Aussicht stellt.

 

Eine Informationsveranstaltung, die Anbringung von Plakaten, Flyern usw. sollen die Bürger entsprechend informieren.

 

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Abgrenzung der Geltungsbereiche zur Vergabe der Mittel des Vergungsfonds sowie des Fassadenprogrammes identisch festzulegen; ernzend zum bisherigen Planbereich wird die Bahnhofstraße-West bis zum Kreisverkehr sowie die Vennstraße bis einschließlich der Gartenstraße aufgenommen.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger verständigt sich der Ausschuss darauf, dass bis zur nächsten Sitzung des Rates jede Fraktion maximal zwei Vertreter füdas Gremium benennen wird. Des Weiteren werden die Gremien durch ein fachlich kompetentes beratendes Mitglied und einen Vertreter der Verwaltung vervollständigt. Das Gremium soll dann jeweils bei Bedarf tagen.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt

 

1.   die „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden sowie Frei- und Gartenflächen in Waldbröl“ in der Fassung vom 11.05.2016

 

2.   die Einrichtung eines Entscheidungsgremiums zur Mittelfreigabe aus dem Fassadenprogramm, bestehend aus:

 

Wird vom Stadtrat festgelegt.