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Auszug - Vorstellung der Schulwegsicherung Vennstraße / Talstraße mit Durchführungsbeschluss nach FöRi-Nah  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigungen: Feuerwache Waldbröl, 16.00 Uhr
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Schröder teilt mit, dass bereits im Jahr 1998 erste Planungen zur Schulwegsicherung Vennstraße vom Raabeweg bis zur Goethestraße erfolgt sind. Die Reduzierung des Vollausbaus mit Querungshilfen auf den Einmündungsbereich Goethestraße erfolgte in den Jahren 2007/08. Im Jahr 2011 wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den FöRi-Sta (Einplanungsantrag) für die Maßnahmen der Schulwegsicherung und für Radverkehrsanlagen gestellt. Aktuell werden eine Planung und ein Finanzierungsantrag nach den Förderrichtlinien Nahmobilität  erstellt. Die Förderung der Schulwegsicherungsmaßnahme Vennstraße / Talstraße durch die Bezirksregierung Köln erfolgt in diesem Jahr. Der Fördersatz beträgt 70%.

 

Herr Siepe erläutert mit einer Power-Point-Präsentation die Planung. Das Rad-/Gehwegenetz besteht derzeit für den Bereich Vennstraße / Goethestraße. Die aktuelle Planung sieht die Markierung der Rad-/Gehwege für den Bereich der Straße „Am Mühlenteich“ bis zur Goethestraße vor. Die Fahrbahnbreite von der Straße „Am Mühlenteich“ bis zur Einmündung Vennstraße beträgt sieben Meter. Die Fahrbahnbreite ist für die  Markierung der Rad-/Gehwege ausreichend. Auf der Brücke Talstraße ist wegen der geringen Fahrbahnbreite keine Markierung möglich. Die Verkehrsfläche am Bauanfang Talstraße muss erweitert werden. Die Markierung der Straßen „Auf der Taschen“ und „An der Realschule“ ist abhängig vom Ausbau der Einmündungsbereiche. Vor der Einmündung in den Kreisverkehr endet die Markierung. Zur Querung der Fahrbahn werden auf der Goethestraße zwei Fahrbahnteiler errichtet. Die Zaunanlage des Hallenbades muss im Bereich der Vennstraße versetzt werden.

 

Die Goethestraße soll mit einer Schrankenanlage im Einmündungsbereich abgebunden werden. Die Schranke ist nur während der Hauptanfahrtszeit zum Schulzentrum geschlossen und soll zehn Meter hinter dem Einmündungsbereich der Goethestraße errichtet werden. So können zwei Fahrzeuge vor der Schranke halten und es entsteht kein Rückstau auf der Vennstraße. Die Einfahrt in die Goethestraße ist für Lehrer, Berechtigte und Anlieger mit einer Chipkarte möglich. Die Einfahrt für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit gewährleistet. Die Ausfahrt erfolgt mittels einer Induktionsschleife. Die technischen Möglichkeiten werden geprüft. Die Kosten für die Schrankenanlage werden noch ermittelt. Die Förderung beträgt 70 % der Baukosten.

 

Herr Mittler schlägt vor, alternativ zu einer Schrankenanlage Bodenhülsen zur Absperrung der Goethestraße einzubauen. Weil auf der Brücke Talstraße wegen der geringen Fahrbahnbreite keine Markierung möglich ist, regt er an, den Rad-/Gehweg von der Brölstraße durch den August-Haas-Weg zum Schulzentrum zu führen. Hierzu teilt Herr Schröder mit, dass sich die Brücke des August-Haas-Weges wegen ihrer geringen Breite nicht für den Radfahrverkehr eignet.

 

Die zuwendungsfähigen Kosten betragen 453.800. Der Fördersatz nach den Förderrichtlinien Nahmobilität beträgt 70 %. Es wird mit einer Zuwendung in Höhe von 317.600 € gerechnet.

 

Der Förderantrag für die Schulwegsicherung Vennstraße / Talstraße muss in den nächsten zwei Wochen gestellt werden. Die Ausführungsplanung kann zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen werden.

 

Der Vorschlag zur Errichtung einer Schrankenanlage an der Goethestraße wird noch in den Fraktionen beraten. Die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Schrankenanlage werden noch ermittelt.

 

Im Zusammenhang mit der Schulwegsicherungsmaßnahme bittet Herr Grüber die mögliche Errichtung der K 28 n zu berücksichtigen. Hierzu teilt Frau Theuer mit, dass die Prüfung der Einwendungen zur K 28 n durch den Kreis noch nicht abgeschlossen sind.

 

Die PowerPoint-Präsentation wird den Fraktionen zugesandt.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig, die Durchhrung der Schulwegsicherung Vennstraße / Talstraße nach den Förderrichtlinien Nahmobilit.