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Auszug - Beratung und Beschlussfassung zu TOP 1.1 - Antrag von Anliegern zur Fällung von Lärchen gegenüber den Grundstücken des Ernst-Wiechert-Weges 9 und 11 in 51545 Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung TOP 1: Ernst-Wiechert-Weg / Ecke Hölderlinstraße, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

 

Vorsitzender Kronenberg informiert die hinzugekommenen Ausschussmitglieder über die Ortsbesichtigung im Ernst-Wiechert-Weg. Neben den Lärchen gibt es weitere Nadelume wie Fichten und Tannen sowie Laubbäume und Ilex. Das Gelände ist insgesamt in einem ungeordneten und ungepflegten Zustand. Neben den Lärchen sollten die übrigen Nadelume ebenfalls gefällt werden, wobei die Beseitigung aller Nadelume durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden müsste, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich für den Erhalt der vorhandenen Laubume aus.

 

Neben der Fällung der Nadelbäume werden auch verschiedene Möglichkeiten für die Herrichtung des Geländes angesprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch dies mit Kosten verbunden ist, so dass eine preisgünstige Lösung mit dem geringsten Aufwand angestrebt werden sollte.

 

Die Fällung der Nadelbäume kann erst erfolgen, wenn die Kosten für eine fachgerechte Beseitigung ermittelt wurden und die Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Dies wird voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2017 der Fall sein. Herr Kaesberg sagte zu, vor Ort den Umfang und die Kosten der Baumfällarbeiten einschließlich Herrichtung des Geländes ermitteln zu lassen.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten zur Fällung der Nadelbäume auf dem Bahngelände gegenüber den Häusern Ernst-Wiechert-Weg 9 und 11 einschließlich Herrichtung des Geländes ermitteln zu lassen.