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Auszug - Festlegung einer Verfahrensweise bei der Einziehung von Wirtschaftswegen hinsichtlich des Aspektes deren nachfolgender Nutzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt Ortsbesichtigung TOP 1: Ernst-Wiechert-Weg / Ecke Hölderlinstraße, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Kaesberg trägt vor, dass seitens der Verwaltung noch nicht geprüft worden ist, welche Wirtschaftswege im Stadtgebiet Waldbröl eingezogen werden können.

 

Bisher wurde nur auf Antrag von Anliegern eine Wegeeinziehung mit anschließendem Verkauf dem Ausschuss  zur Vorberatung und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Die eingezogenen und verkauften Wegeflächen waren oft in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden und bildeten zusammen mit den meist landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Einheit. Diese Wegeflächen haben die Bewirtschaftung der angrenzenden meist landwirtschaftlich genutzten Flächen erschwert. Mit der Einziehung und dem Verkauf an den Antragsteller besteht für die Stadt Waldbröl keine Verpflichtung mehr, die Wegefläche zu pflegen und zu unterhalten.

 

Nach kurzem Meinungsaustausch schlägt Vorsitzender Kronenberg vor, die bisherige Verfahrensweise des Ausschusses beizubehalten und jeden Antrag auf Wegeeinziehung im Einzelfall zu beurteilen, zu beraten und zu entscheiden. Einheitliche Vorgaben zur Durchhrung von Wegeeinziehungen lassen keinen Spielraum mehr für individuelle Entscheidungen.

 

StV. Lange stimmt dem Vorschlag auf Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise zu.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Beibehaltung der bisherigen Vorgehensweise zur Einzelfallentscheidung bei der Einziehung von Wirtschaftswegen.