Bürgerinformationssystem
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Städt. OVerw.-Rat Domke erklärt, dass städtische Räume grundsätzlich nicht für private Zwecke vermietet werden. Ausnahme hiervon ist der Keller des Bürgerhauses. Dies hat versicherungsrechtliche und organisatorische Gründe. Durch die Vermietung städtischer Räume durch die Verwaltung würde eine gewerbliche Konkurrenz entstehen (z.B. mit der örtlichen Gastronomie). Im Falle der Vermietung der Mensa des Gymnasiums würde sich die zusätzliche Schwierigkeit der besonderen Hygieneanforderungen ergeben. So sind der Küchenbereich, die Essensausgabe und die Reinigung aufeinander abgestimmt. Bei privaten Nutzungen, z.B. an Wochenenden, könnte die Mensa nicht entsprechend hergerichtet werden, um den o.g. Kriterien montags wieder zu genügen. Die Bewirtung der Mensa obliegt aktuell durch Vertrag der Behinderten Werkstatt Oberberg (BWO). Sie ist verantwortlich für Hygiene und wird auch regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung geprüft.
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