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Vorsitzender Steiniger ruft den Tagesordnungspunkt auf. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:
Beschlüsse:
Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom
Der Stadtrat stellt fest, dass die Stellungnahme unbegründet ist, weil in der Bebauungsplanänderung keine Straßenverkehrsflächen enthalten sind.
Zu 2. Stellungnahme Aggerverband
Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Aggerverbandes zustimmend zur Kenntnis.
Zu 3. Stellungnahme Abwasserwerk
Der Stadtrat nimmt die Hinweise des Abwasserwerks zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zustimmend zur Kenntnis.
Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis
Der Stadtrat bestätigt die Stellungnahme des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der nicht korrekten Eingriffs-/Ausgleichsbewertung. Die Begründung der Bebauungsplanänderung sowie die Bilanzierung des Eingriffs werden entsprechend angepasst.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B – Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I – der Stadt Waldbröl im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 28.09.2016 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 B - Industrie- und Gewerbepark Hermesdorf I – der Stadt Waldbröl im Bereich Käthe-Kollwitz-Straße als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 59, Flurstücke Nr. 260, 378 und 379.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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