Bürgerinformationssystem
Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Frau Gruß-Rinck, die anhand der PowerPoint-Präsentation die Thematik Werbeanlagen umreißt und verschiedene Möglichkeiten der Werbung aufzeigt.
Es wird festgestellt, dass viele Werbeanlagen vor Ort nicht legalisiert sind.
Der Ausschuss berät die Inhalte des Entwurfes der Werbesatzung und gibt folgende Anregungen:
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
StV. Theuer regt an, den Geltungsbereich auf die gesamte Kaiserstraße und evtl. die Brölstraße auszuweiten. Frau Gruß-Rinck sagt eine Überprüfung zu.
§ 4 Umfang des Genehmigungsvorbehalts
Hier sind Abstimmungen mit dem Oberbergischen Kreis erforderlich, da auch Werbeanlagen unter 1 m² der Genehmigungspflicht unterliegen sollen.
§ 5 Ort der Werbung
Ziff. 8 ist differenzierter zu beschreiben.
§ 7 Anforderungen an Werbeanlagen an Gebäuden
Ziff. 4 entfällt. Ziff. 11 die Standorte sind festzulegen.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den Entwurf der Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl in einer Bürgeranhörung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||