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Auszug - Entwurf der Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Evangelisches Gemeindehaus
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Frau Gruß-Rinck, die anhand der PowerPoint-Präsentation die Thematik Werbeanlagen umreißt und verschiedene Möglichkeiten der Werbung  aufzeigt.

 

Es wird festgestellt, dass viele Werbeanlagen vor Ort  nicht legalisiert sind.

 

 

Der Ausschuss berät die Inhalte des Entwurfes der Werbesatzung und gibt folgende Anregungen:

 

§ 1  Räumlicher Geltungsbereich

 

StV. Theuer regt an, den Geltungsbereich auf die gesamte Kaiserstraße und evtl. die                    Brölstraße auszuweiten. Frau Gruß-Rinck sagt eine Überprüfung zu.

 

 

§ 4 Umfang des Genehmigungsvorbehalts

 

Hier sind Abstimmungen mit dem Oberbergischen Kreis erforderlich, da auch Werbeanlagen unter 1 m² der Genehmigungspflicht unterliegen sollen.

 

 

§ 5  Ort der Werbung

 

 Ziff. 8 ist differenzierter zu beschreiben.

 

 

 § 7 Anforderungen an Werbeanlagen an Gebäuden

 

Ziff. 4   entfällt.

Ziff. 11 die Standorte sind festzulegen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den Entwurf der Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl in einer Bürgeranhörung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.