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Auszug - Entwurf der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Evangelisches Gemeindehaus
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Frau Gruß-Rinck vom Büro ASS. Frau Gruß-Rinck bringt zum Ausdruck, dass durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung den Bürgern motivierende Maßnahmen für eine Aufwertung der Innenstadt aufgezeigt werden. So haben bereits erste Gespräche im Vorfeld mit Interessenten stattgefunden.

 

Frau Gruß-Rinck umreißt die Thematik und  unterstreicht, dass mit dem Vorliegen der Gestaltungssatzung die angestrebte qualitätsvolle Baukultur mit ihren städtebaulichen und architektonischen Ansprüchen erreicht werden soll. Neben der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen ist die Qualifizierung des Erscheinungsbilds ein wichtiger Teil der städtischen Intentionen.

 

Die einzelnen Inhalte der Gestaltungssatzung erläutert Frau Gruß-Rinck, Änderungswünsche des Ausschusses werden aufgenommen, geprüft bzw. schon eingearbeitet.

 

§ 1  Räumlicher Geltungsbereich

 

Es wird angemerkt, dass die rechtskräftigen Bebauungspläne hinsichtlich der gestalterischen Festsetzungen entsprechend zu ändern sind.

 

 

§ 5  Dachform und Dachneigung

 

 

Ziff. 8   Es soll geprüft werden, ob die Drempelhöhe bis zur Fußpfette gemessen wird.

 

 

§ 6  Dacheindeckung

 

Ziff. 1 Betondachsteine auf Neubauten werden zugelassen.

 

 

 § 8  Technische Anlagen

 

Ergänzung: Es sollen  bezüglich Photovoltaik gestalterische Vorgaben  aufgenommen                      werden  (aufgeständert oder auf dem Ziegel liegend).

 

 

§ 10    Fenster, Türen, Tore und Schaufenster

 

Es sollten Bestimmungen für historisch  wertvolle Gebäude und Baudenkmäler                     aufgenommen werden.      

 

 

§ 12     Vordächer, Markisen, Rollläden

 

Ziff. 10  Beispiele für andere Möglichkeiten sind einzuarbeiten.

 

 

§ 19   Abweichungen

 

Frau Gruß-Rinck sagt zu, die Inhalte des Paragraphen in Bezug auf höherrangiges                     Recht zu überprüfen.

 

 

Im  Ausschuss werden Fragen zu der Festsetzung von Baulinien und der Aufnahme einer geschlossenen Bauweise diskutiert, um den Abriss von Gebäuden z. B. für Zufahrten zu verhindern.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass der Abriss von Gebäuden nur mittels einer Erhaltungssatzung erreicht werden kann. Festsetzungen bezüglich Baulinien sowie einer geschlossenen Bauweise sind planungsrechtliche Festsetzungen und werden in Bebauungsplänen vorgenommen.

 

Auf Frage zur Akzeptanz der Gestaltungssatzung durch die Bürgerschaft erklärt Frau Gruß-Rinck, dass für die Aufstellung der Satzung erhebliche Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist, u.a. durch Broschüren und Flyer sollen die Bürger informiert werden.

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den beigefügten überarbeiteten Entwurf der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl in einer Bürgeranhörung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.