Bürgerinformationssystem
Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Frau Gruß-Rinck vom Büro ASS. Frau Gruß-Rinck bringt zum Ausdruck, dass durch die Aufstellung der Gestaltungssatzung den Bürgern motivierende Maßnahmen für eine Aufwertung der Innenstadt aufgezeigt werden. So haben bereits erste Gespräche im Vorfeld mit Interessenten stattgefunden.
Frau Gruß-Rinck umreißt die Thematik und unterstreicht, dass mit dem Vorliegen der Gestaltungssatzung die angestrebte qualitätsvolle Baukultur mit ihren städtebaulichen und architektonischen Ansprüchen erreicht werden soll. Neben der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen ist die Qualifizierung des Erscheinungsbilds ein wichtiger Teil der städtischen Intentionen.
Die einzelnen Inhalte der Gestaltungssatzung erläutert Frau Gruß-Rinck, Änderungswünsche des Ausschusses werden aufgenommen, geprüft bzw. schon eingearbeitet.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Es wird angemerkt, dass die rechtskräftigen Bebauungspläne hinsichtlich der gestalterischen Festsetzungen entsprechend zu ändern sind.
§ 5 Dachform und Dachneigung
Ziff. 8 Es soll geprüft werden, ob die Drempelhöhe bis zur Fußpfette gemessen wird.
§ 6 Dacheindeckung
Ziff. 1 Betondachsteine auf Neubauten werden zugelassen.
§ 8 Technische Anlagen
Ergänzung: Es sollen bezüglich Photovoltaik gestalterische Vorgaben aufgenommen werden (aufgeständert oder auf dem Ziegel liegend).
§ 10 Fenster, Türen, Tore und Schaufenster
Es sollten Bestimmungen für historisch wertvolle Gebäude und Baudenkmäler aufgenommen werden.
§ 12 Vordächer, Markisen, Rollläden
Ziff. 10 Beispiele für andere Möglichkeiten sind einzuarbeiten.
§ 19 Abweichungen
Frau Gruß-Rinck sagt zu, die Inhalte des Paragraphen in Bezug auf höherrangiges Recht zu überprüfen.
Im Ausschuss werden Fragen zu der Festsetzung von Baulinien und der Aufnahme einer geschlossenen Bauweise diskutiert, um den Abriss von Gebäuden z. B. für Zufahrten zu verhindern.
Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass der Abriss von Gebäuden nur mittels einer Erhaltungssatzung erreicht werden kann. Festsetzungen bezüglich Baulinien sowie einer geschlossenen Bauweise sind planungsrechtliche Festsetzungen und werden in Bebauungsplänen vorgenommen.
Auf Frage zur Akzeptanz der Gestaltungssatzung durch die Bürgerschaft erklärt Frau Gruß-Rinck, dass für die Aufstellung der Satzung erhebliche Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist, u.a. durch Broschüren und Flyer sollen die Bürger informiert werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den beigefügten überarbeiteten Entwurf der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Waldbröl in einer Bürgeranhörung mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.
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