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Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Stadt Waldbröl im Bereich "Im Langenbacher Siefen" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 27.09.2016  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom:

 

Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Straße „Im Langenbacher Siefen“ bereits endausgebaut ist. Mit dieser Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich eine Neuzonierung des Gewerbe- und Industrieparks. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationslinien sind nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen. Deren Bestand ist gesichert.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Starkverschmutzer grundsätzlich ausgeschlossen sind.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 28.09.2016 folgende

 

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C Gewerbepark Hermesdorf II der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.