Bürgerinformationssystem
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Beschlüsse:
Zu 1. Stellungnahme Deutsche Telekom:
Der Stadtrat stellt einstimmig fest, dass die Straße „Im Langenbacher Siefen“ bereits endausgebaut ist. Mit dieser Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich eine Neuzonierung des Gewerbe- und Industrieparks. Festsetzungen hinsichtlich der Telekommunikationslinien sind nicht in den Bebauungsplan aufzunehmen. Deren Bestand ist gesichert.
Zu 2. Stellungnahme des Abwasserwerks:
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl zustimmend zur Kenntnis. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Starkverschmutzer grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in seiner Sitzung am 28.09.2016 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl im Bereich „Im Langenbacher Siefen“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung hierzu.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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