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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Waldbröl zur Darstellung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz Panarbora“ geändert werden soll. Durch die Umnutzung der Grundstücke entstehen 500 neue Parkplätze für den ruhenden Verkehr, die dem Bedarf des Panarbora Parks nachkommen. Hiermit soll vor allen Dingen dem unkontrollierten Parken in den angrenzenden Wald- und Wohnbereichen entgegen gewirkt werden. Aus planungsrechtlichen Gründen ist es daher erforderlich, mittels Änderung des Flächennutzungsplanes die geplante Parkplatzfläche abzusichern. Es wird angestrebt, die Parkplatzdecke wassergebunden herzustellen.
StV. Annette Tillmann fragt, ob nicht der Bau eines Parkhauses in offener Bauweise mit Holzverkleidung, die sich optisch an den Baumwipfelpfad und Turm anpasst, die bessere Lösung sei.
Daraufhin erläutert Herr Knott, dass das Deutsche Jugendherbergswerk den Bau leider auf Grund der hohen Kosten nicht finanzieren kann.
Bezüglich der Eingriffsbilanzierung regt die Landwirtschaftskammer an, die durch den Bau des Parkplatzes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen, sondern in Waldbereichen zu erbringen.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass die Parkfläche üppig eingegrünt werden muss.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g. Bauleitplan.
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