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Auszug - 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Evangelisches Gemeindehaus
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Waldbröl zur Darstellung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz Panarbora“ geändert werden soll.  Durch die Umnutzung der Grundstücke  entstehen 500 neue Parkplätze für den ruhenden Verkehr, die dem  Bedarf des Panarbora Parks  nachkommen. Hiermit soll vor allen Dingen dem  unkontrollierten Parken in den angrenzenden Wald- und Wohnbereichen entgegen gewirkt werden. Aus planungsrechtlichen Gründen ist es daher erforderlich, mittels Änderung des Flächennutzungsplanes die geplante Parkplatzfläche abzusichern. Es wird angestrebt, die Parkplatzdecke wassergebunden herzustellen.

 

 

StV. Annette Tillmann fragt, ob nicht der Bau eines Parkhauses in offener Bauweise mit Holzverkleidung,  die sich optisch  an den Baumwipfelpfad und Turm  anpasst,  die bessere Lösung sei. 

 

 

Daraufhin erläutert Herr Knott, dass das Deutsche Jugendherbergswerk den Bau leider auf         Grund der hohen Kosten nicht finanzieren kann.

 

Bezüglich der Eingriffsbilanzierung regt die Landwirtschaftskammer an, die durch den Bau des Parkplatzes erforderlichen  Ausgleichsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen, sondern in  Waldbereichen zu erbringen.

 

Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass die Parkfläche üppig eingegrünt werden muss.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und         Wirtschaftsförderung dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g. Bauleitplan.