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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 A "Heidberg-Süd" der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 27.09.2016  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 A Heidberg-Süd der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Rat der Stadt Waldbl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 A Heidberg-Süd der Stadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.