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Auszug - Hallenbad an der Vennstraße - Ausführungen des Bürgermeisters zum Sachstand - außerplanmäßige Bereitstellung von Planungsmitteln - Antrag der SPD-Fraktion zur Beantragung von Fördermitteln  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
I/752/2016 Hallenbad an der Vennstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

rgermeister Koester führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass die Sanierung und Erweiterung des Hallenbades an der Vennstraße ein prioritäres Thema der Stadtentwicklung ist. Das Hallenbad erfüllt vielfältige, gesellschaftliche, sportliche, schulische und soziale Aufgaben. Er sehe daher die Stadtentwicklung in einem Dreiklang mit der Entwicklung des Merkurkomplexes als Investorenmaßnahme, Errichtung des Bürgerdorfes am Alsberg und eben dem Erhalt mit der notwendigen Sanierung und Erweiterung des Hallenbades.

 

Im Rahmen eines städtebaulichen Fachgespräches der Bezirksregierung am 23.08.2016 im Rathaus unter Beteiligung des Planungszirkels, desros ASS sowie der Verwaltung wurden die Möglichkeiten der Förderung einer Sanierung und Erweiterung des Hallenbades intensiv erörtert. Hierbei wurden das Betreiberkonzept, das Gutachten der Gemeindeprüfungsanstalt, das grundsätzliche Nutzungskonzept und die Rahmenbedingungen für eine Förderung eingehend besprochen. Auf dieser Fachebene wurde eine Lösung erarbeitet, weshalb sich nach Aussage der Bezirksregierung ein Gespräch mit der Regierungspräsidentin erübrigte.

 

Vor dem Hintergrund der Erwähnung des Projektes im Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept der Stadt Waldbröl mit der Priorität 1a und des Gespräches vom 23.08.2016 gelte es nun, die erforderliche Bewilligungsreife eines Förderantrages zu erarbeiten. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:

 

  1. Vergabe und Planung der Architektenleistung; Leistungsphasen 1-3 HOAI
  2. Erstellung eines Nutzungs-, Träger- und Finanzierungskonzeptes;
  3. Erstellung eines zeit- und fristgerechten Förderantrages mit allen Anforderungen zum Städtebauinvestitionsförderungsprogramm 2017.

 

StV. Kronenberg bedankt sich beim Bürgermeister für die Erstellung der Beschlussvorlage, die den Inhalt des SPD-Antrages so treffe.

 

StV. Laskowski bewertet die Beschlussvorlage ebenfalls als positiv und regt an, das Bäderportal als Fachstelle zu beteiligen.

 

StV. Giebeler schlägt vor, Mehrkosten, die über die in dem Beschlussvorschlag ausgewiesenen 130.000 € hinausgehen, durch Dringliche Entscheidung genehmigen zu lassen, um eine politische Kontrolle zu gewährleisten.

 

Der Bürgermeister sagt dies zu.

 

StV. Steiniger betont, dass es nie einen Dissens über das Hallenbad gegeben habe. Es sei jedoch wichtig, eine wirtschaftliche tragfähige Lösung zu finden. Das vom Bürgermeister vorgeschlagene Vorgehen mache Sinn und er unterstütze die Ansichten des StV. Giebeler, keinen „Blankoscheck“r die Planungskosten auszustellen.

 

StV. Hein richtet ihren Dank an alle Beteiligten und insbesondere die Bürger, die sich freiwillig bisher für das Hallenbad engagiert haben. Sie freue sich darüber, dass Bürgerbeteiligung offenbar Wirkung zeige.

 

Die Stadtverordneten Steiniger und Giebeler geben zu Protokoll, dass ihre Fraktionen weiteren Steuererhöhungen, die über die bisherigen Haushaltsplanungen hinaus gehen, nicht zustimmen werden.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig zur Umsetzung der vorgenannten Schritte, einen Betrag von zunächst 130.000 € im Haushalt der Stadt Waldbröl außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Sollten höhere Kosten entstehen, wird hierüber eine Dringlichen Entscheidung herbeigeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, unverglich tätig zu werden.