Bürgerinformationssystem
Nach kurzer Diskussion und dem Vortrag von Herrn Mitze, wünscht Herr Wagner das Beilegen der Nachweise zum Protokoll, die belegen, dass das Vorgehen des Abwasserwerkes in Sachen Einzelpumpstationen rechtmäßig und dass die Frage zur dinglichen Sicherung rechtlich sowie per politischem Beschluss ordnungsgemäß geregelt ist. Außerdem wurde per Rechtsauskunft durch die Kommunalagentur NRW eine Expertise darüber eingeholt, dass die Regelungen der SüwVO Abw auf die öffentlichen Einzelpumpstationen eindeutig nicht anzuwenden sind. Herr Mitze sichert dies zu (siehe Anlagen zum Protokoll). Anschließend teilt Herr Wagner für die CDU-Fraktion mit, dass der Antrag der CDU zurückgezogen wird.
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