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Auszug - Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Wiehltalbahn - Schlussbericht -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion zur Bahn stehe und es unverständlich sei, wenn man nun „den Deckel drauf macht“. Die Bahnanbindung sei ein Standortvorteil und integraler Bestandteil der Nahverkehrssituation und die Studie des Büros Spiekermann berfe einer politischen, inhaltlichen und fachlichen Diskussion, da es deutliche Differenzen zwischen der Wiehltalbahn und dem Büro Spiekermann gebe. Von daher hätte er sich auch eine Überprüfung der Angaben von neutraler dritter Stelle gewünscht. Da die Entscheidung über die Reaktivierung der Wiehltalbahn verkehrspolitisch und ökologisch bedeutungsvoll sei, habe die SPD-Fraktion einen alternativen Beschlussvorschlag erarbeitet.

 

StV. Steiniger gibt zu bedenken, dass sich seinerzeit alle Beteiligten auf die Beauftragung des Büros Spiekermann zur Erstellung der Machbarkeitsstudie geeinigt hätten und auch darauf, deren Ergebnis zu akzeptieren. Es sei ihm unverständlich, warum nun von dieser ursprünglichen Vereinbarung abgewichen werden solle. Natürlich sei es bedauerlich, dass angesichts des großen ehrenamtlichen Engagements zugunsten der Wiehltalbahn die Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Wiehltalbahn nicht darstellbar sei. Niemand sei gegen die Bahn eingestellt aber man müsse die Frage stellen, wie alles finanziert werden solle.

 

StV. Theuer merkt an, dass der Süden des Oberbergischen Kreises beim ÖPNV schlecht ausgestattet sei und es das Interesse aller seinsse, dass eine Verbesserung und keine Verschlechterung eintritt. Hierzu sei eine deutliche politische Unterstützung notwendig und es sei ihr schleierhaft, wie man sich für solche Verbesserungen nicht einsetzen könne. Als Beispiel weist sie auf das Institut für Buddhismus hin, das Ziel zahlreicher Besucher ist oder auch Panarbora. Für diese Einrichtungen könne die Wiehltalbahn eine willkommene Ergänzung des Zubringerverkehrs sein.

 

StV. Greb führt aus, dass sich alle Beteiligten seinerzeit auf die Beauftragung des Büros Spiekermann geeinigt hätten. Weiterhin sei vereinbart gewesen, dass es sich bei der dort erstellten Studie um eine ergebnisoffene Untersuchung handeln solle, deren Ergebnis von allen Beteiligten akzeptiert wird. Dies gelte es nun umzusetzen. Man sei generell r die Bahn aber dies müsse auch wirtschaftlich darstellbar sein. Darüber hinaus bleibe die Strecke als solches ja erhalten.

 

StV. Pfeiffer weist darauf hin, dass die Öffentliche Hand Daseinsvorsorge betreiben muss und öffentliche Zwecke oftmals defizitär sind. Nach seiner Ansicht sei die Studie des Büros Spiekermann als reines Gutachten zu sehen ohne zwingende Argumentation, die Reaktivierung der Wiehltalbahn nicht vorzunehmen. Darüber hinaus sei die Studie unvollständig; so fehle z.B. die positive Tendenz bei der Fahrgastzunahme.

 

StV. Hein wirbt dafür, in heutiger Sitzung keine abschließende Entscheidung zu treffen, sondern das Thema weiter zu beraten. Insbesondere seien Finanzierungsmöglichkeiten bisher nicht geprüft worden. Sie frage sich, wie eine Strecke erhalten werden solle, wenn es dafür keine öffentliche bzw. politische Unterstützung gebe. Es reiche nicht, nur eine moralische Unterstützung zu zeigen. Sie befürchte, dass, wenn die Wiehltalbahn insgesamt nicht unterstützt würde, es dann auch keine touristische Nutzung geben könne.

 

StV. Hennlein weist ebenfalls darauf hin, dass im Süden des Oberbergischen Kreises nur eine schlechte Anbindung an den ÖPNV besteht, die nun noch weiter verschlechtert werde. In der Praxis bedeute dies, dass ältere Menschen aufgrund von schlechten Verkehrsanbindungen wegziehen würden. Er verweist auf andere Regionen in Deutschland, die hinsichtlich des ÖPNV besser aufgestellt sind und betont, dass hier ein großes Fahrgastpotenzial vorhanden sei. Man könne in diesem Zusammenhang nicht nur auf die reine Wirtschaftlichkeit achten.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass es sich bei dem Büro Spiekermann um ein qualifiziertes Fachbüro handelt, auf das sich alle Beteiligten seinerzeit geeinigt haben. Die einzelnen Verfahrensschritte wurden bisher einvernehmlich abgearbeitet und die Argumente der Rhein-Sieg-Eisenbahn Gesellschaft wurden gehört und geprüft. Das von Spiekermann erstellte Gutachten sei nach den für diese Gutachten anzuwendenden Richtlinien erfolgt; man habe seinerzeit ein ergebnisoffenes Gutachten bei Spiekermann beauftragt. Das Gutachten habe als Ergebnis, dass der für eine staatliche Förderung notwendige Kosten-Nutzen-Indikator von mindestens 1,0 deutlich unterschritten wird und auch Nachbesserungen an einzelnen Punkten des Gutachtens nicht dazu führen würden, dass dieser Kosten-Nutzen-Indikator erreicht werde.

 

rgermeister Koester verliest den von der SPD-Fraktion erarbeiteten Alternativvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.

 

Dieser hat folgenden Wortlaut:

 

Der Rat beschließt, das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Spiekermann GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf, vom 15.07.2016 zur Reaktivierung der Wiehltalbahn für den regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr zur Kenntnis zu nehmen. Es gibt inhaltlich und fachlich ein erhebliches Streitpotenzial, das objektiv ausgeräumt werden muss, bevor eine sachlich fundierte politische Entscheidung getroffen werden kann.

 

 

Der Rat lehnt bei 12 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und einer Enthaltung den Alternativvorschlag der SPD-Fraktion ab.

 

Im Anschluss daran lässt der Bürgermeister über den Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr vom 20.09.2016 abstimmen.


 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 16 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass das Ergebnis der Machbarkeitsstudie der Spiekermann GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf vom 15. Juli 2016 zur Reaktivierung der Wiehltalbahn für den regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr akzeptiert wird.

 

Danach erreicht der für einen regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehr auf der Wiehltalbahnstrecke notwendige Kosten-Nutzen-Indikator (NKI) mit 0,3 bzw. mit 0,5 bei Berücksichtigung der Sonderregelung für Eisenbahnkreuzungen nicht die für eine staatliche Förderung zwingend notwendige Größenordnung.

 

Der für eine staatliche Förderung erforderliche Grenzwert von mindestens 1,0 wird deutlich unterschritten, so dass sich die Maßnahme im Rahmen der angewandten standardisierten Bewertung als gesamtwirtschaftlich unrentabel und nicht förderfähig darstellt.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses unterstützt die Stadt Waldbröl keine weiteren Aktivitäten zur Realisierung eines regelmäßigen schienengebundenen Personennahverkehrs auf der Strecke der Wiehltalbahn.

 

Die bisher bereits stattfindende touristische Nutzung der Wiehltalbahnstrecke bleibt von den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie unberührt.