Bürgerinformationssystem
Stadtkämmerin Brauer erläutert, dass der Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015 auf Grund fehlender Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Beteiligungseinheiten noch nicht erstellt werden könne. Insbesondere fehle für ein mittelbar verbundenes Unternehmen eine positive Fortführungsprognose, die eine Testierung der ausstehenden Einzelabschlüsse erst ermögliche.
Für die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2012 bis 2014 sei die Anwendung einer Vereinfachungsregelung vorgesehen gewesen, die eine materielle Vollprüfung entbehrlich mache. Das hierzu ermächtigende Gesetz trete jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2017 außer Kraft. Sollte bis zu diesem Termin der Gesamtabschluss zum 31.12.2015 nicht aufgestellt, geprüft und vom Rat bestätigt worden sein, drohe eine Nachholungspflicht zur Prüfung der Gesamtabschlüsse 2012 bis 2014 mit entsprechendem Personal- und Kostenaufwand.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||