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Auszug - Vorstellung der Bachoffenlegung Kaiserstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vor Jahren ist der Waldbrölbach auf der Seite des Krankenhauses freigelegt worden. Im Bereich der Häuser Kaiserstraße 112 a 116 ist der Waldbrölbach verrohrt. Die jüngste Untersuchung des Aggerverbandes hat gezeigt, dass die Verrohrung akut einsturzgefährdet ist.

 

Gemäß den geltenden Bestimmungen  nach dem Wasserrecht ist der jeweilige Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich die Verrohrung befindet, Baulastträger. Das bedeutet, dass der Landesbetrieb Straßen NRW Baulastträger im Bereich der Kaiserstraße ist. Für die Grundstücke Kaiserstraße 112 a 116 sind die jeweiligen Eigenmer Baulastträger.

 

Es wurden mehrere Varianten zur Sanierung bis hin zur Neutrassierung im offenen Gerinne geprüft.

 

Die Stadt Waldbröl führt derzeit für den Landesbetrieb die Deckensanierung im Vollausbau der B 256 Schladerner Straße durch. Bei dieser Baumaßnahme entstehen Eingriffe in ein Gewässer, die einen ökologischen Ausgleich erfordern.

 

Gleiches gilt für die Ausbaumaßnahme des Landesbetriebes an der B 256 vom Boxberger Knoten bis zur Kreuzung Kaiserstraße / Bahnhofstraße / Dr.-Goldenbogen-Straße.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung dem Landesbetrieb die offene Führung des Waldbrölbaches süstlich der Kaiserstraße vorgeschlagen.

 

Nach Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern  und den zuständigen Behörden konnte die Bachoffenlegung jetzt ausführungsreif geplant werden. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit dem Ausbau der B 256 Kaiserstraße vom Boxberger Knoten bis zur Kreuzung Kaiserstraße / Bahnhofstraße / Dr.-Goldenbogen-Straße.

 

Bis auf einen Wegedurchlass im Bereich des Hauses Kaiserstraße 93, der kostenmäßig von der Stadt zu tragen ist, übernimmt der Landesbetrieb Straßenbau die Kosten der Gewässeroffenlegung einschließlich der neu zu erstellenden Straßendurchlässe im Bereich der Kreuzung Kaiserstraße / Bahnhofstraße / Dr.-Goldenbogen-Straße. Die Eigentümer der Grundstücke Kaiserstraße 112 a 116 müssen den Rückbau bzw. die Verdämmung der Altverrohrung vornehmen.