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Auszug - Offene Ganztagsgrundschulen Sachstandsbericht erfolgt in der Sitzung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
TOP: Ö 5
Gremien: Rat der Marktstadt Waldbröl, Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sonstiger Sitzungsort
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Zu Beginn der Sitzung wurde die Tischvorlage „Offene Ganztagsgrundschule – Was wir Eltern wollen“ mit der Bitte um Stellungnah

 

Zu Beginn der Sitzung wurde die Tischvorlage „Offene Ganztagsgrundschule – Was wir Eltern wollen“ mit der Bitte um Stellungnahme seitens der Verwaltung verteilt.

 

Herr Berensmeier trägt hierzu ausführlich die Entwicklung der organisatorischen, finanziellen und baulichen Voraussetzungen für die Einführung Offener Ganztagsgrundschulen vor.

 

Es wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, Leitungen der Grundschulen und Vertretern der Verwaltung gebildet. Ein Informationsschreiben und der Fragebogen zur Bedarfsprüfung wurden in diesem Arbeitskreis erarbeitet und an die Grundschulen und Kindergärten für Kinder, die sich zurzeit im letzten Kindergartenjahr befinden, weitergeleitet. Die Auswertung dieser Umfrage hat ergeben, dass zurzeit – ohne Einbeziehung der Horte – folgender Bedarf besteht:

 

GGS Wiedenhof :     

 

Offene Ganztagsgrundschule            =   38               „Schule von acht bis eins“      =  28

 

GGS Isengarten:

 

Ogata                                                  =  23                „Schule von acht bis eins“      =  34

 

GGS Hermesdorf:    

 

Ogata                                                  =  30                „Schule von acht bis eins“      =    7.

 

Eine Umfrage in den Horten wurde zunächst ausgenommen, da das Jugendamt des Oberbergischen Kreises im Namen der AWO vorerst um Diskretion bezüglich der Einrichtung der „Ogata“ gebeten hatte.

 

Um eine kostenneutrale Einrichtung der Ganztagsgrundschulen zu gewährleisten, ist es notwendig, einen Elternbeitrag in Höhe von 55,00 € monatlich zuzüglich 2,50 € täglich für das Mittagessen zu erheben. Das tägliche Angebot erstreckt sich auf die Zeit von ca. 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Voraussichtlich werden auch die Ferienzeiten – mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und den Weihnachtsferien – umfasst.

 

Die Einführung der Ogata bringt in Ausnahmefällen nicht zwangsläufig eine gleichzeitige Schließung der Horte mit sich. Unter Vorlage eines entsprechenden Konzeptes ist eine parallele Betreibung der Horte und der Ogata befristet ,möglich. Die Einzelheiten und Voraussetzungen hierzu wurden erläutert.

 

Hinsichtlich der Übernahme anfallender Schülerfahrkosten, der sozialen Staffelung von Elternbeiträgen, der Möglichkeit der parallelen Fortführung der Horte, der Zahlung der Elternbeiträge durch ALG II – Bezieher und der Übertragung nich ausgeschöpfter Fördermittel wurde eine schriftliche Anfrage an die Bezirksregierung gerichtet. Die Beantwortung dieser Anfrage bleibt noch abzuwarten.

 

Seitens der Bauverwaltung teilt Herr Peikert mit, dass am 22.11.2004 ein Begehungstermin mit dem Bezirksbeauftragen – Herrn Hunold – stattgefunden hat. Die baulichen Voraussetzungen sind noch weiter zu klären.

 

In diesem Zusammenhang bitten die Schulleiterinnen, die Einrichtung der Ganztagsgrundschulen zeitgleich an den Grundschulen zu planen.

 

Laut Herrn Berensmeier ist unter anderem noch Folgendes zu veranlassen:

 

  1. Einbeziehung der Horte bei der Bedarfsprüfung;
  2. Führen von Abstimmungsgesprächen mit in Frage kommenden Trägern;
  3. Klärung der baulichen Voraussetzungen;
  4. Übergang zum Programm „Schule von acht bis eins“;
  5. Nutzung oder Anmietung jetziger Hortplätze;
  6. Beteiligung der Schulen und der Schulkonferenzen am pädagogischen Konzept.
  7. Anschlussfinanzierung nach dem Jahr 2007.

 

Da vor der fristgerechten Beantragung der Fördermittel – bis 31.01.2005  Zuschussantrag für Investitionen – noch nicht alle wichtigen Fragen geklärt werden können, was jedoch aus Sicht der Verwaltung unverzichtbar ist, wird vorgeschlagen, die Verwaltung weiter zu beauftragen, die organisatorischen, finanziellen und baulichen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen. Eine Einführung der Ogata spätestens zum Schuljahr 2006/2007 soll angestrebt werden. Mögliche Fördermittel sind rechtzeitig zu sichern.

 

Dieser Vorschlag wird im Ausschuss diskutiert. Hierbei wird von Herrn Dr. Horn herausgestellt, dass eine eingehende Prüfung der offenen Fragen unumgänglich ist, um auch eine kostenneutrale Fortführung der Offenen Ganztagsgrundschule über das Jahr 2007 hinaus für die Stadt Waldbröl als HSK-Gemeinde zu garantieren.

 

Herr Kronenberg bittet Verwaltung und Arbeitskreis um schnellstmögliche Erarbeitung eines zeitlichen Ablaufkonzeptes mit Rahmen bis 31.01.2005, um die Fördermittel möglichst noch auszuschöpfen.

 

Herr Bürgermeister Waffenschmidt appelliert daran, die Frage der Horte unbedingt zu integrieren. Da die Ogata zurzeit qualitativ noch nicht an die Horte heranreicht sei es wünschenswert, diese so lange wie möglich zu erhalten, auch um das Wohl und die Ausbildung der Kinder vordergründig zu beachten.

 

 

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 17.15 Uhr bis 17.35 Uhr, um Fragen der Zuhörer zu beantworten.

 

Danach tritt der Ausschuss in eine weitere Diskussion ein. Es wird festgestellt, dass noch eine Bedarfsermittlung in den Horten erfolgen muss, die womöglich zu einer Erhöhung des bereits ermittelten Bedarfs führen wird.

 

Nach erfolgter Abstimmung fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung weiter zu beauftragen, die organisatorischen, finanziellen und baulichen Voraussetzungen für die kostenneutrale Einrichtung der Ogata zu prüfen und zu schaffen. Die Einführung der Ogata spätestens zum Schuljahr 2006/2007 wird angestrebt.

 

Sollte es jedoch noch bis zum 31.01.2005 möglich sein, bereits im Vorgriff auf die künftige Einrichtung der Ogata Fördermittel zu sichern, die möglicherweise bei einer späteren Beantragung nicht mehr zur Verfügung stehen könnten, erhält die Verwaltung den Auftrag, das Entsprechende zu veranlassen.